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Kinderrechte: Juristisch banal, gesellschaftlich brisant

Bei einer vom „Aktionsbündnis für Ehe und Familie – Demo für alle“ organisierten Fachtagung wird darüber diskutiert, warum „Kinderrechte“ nicht ins Grundgesetz gehören. Ein Professor spricht von „Polit-Kitsch“.
Kontroverses Thema Kinderrechte
Foto: © 123rf / dotshock (SOS-Kinderdorf e.V.) | Das Thema Kinderrechte ist gesellschaftlich brisant, weil die Anwendung von Kinderrechten in der Praxis die rechtliche Zuständigkeit der Eltern für ihre Kinder beschneidet und so die Einheit der Familie zerstört.

Jüngst hat das „Aktionsbündnis für Ehe und Familie – Demo für alle“ eine Fachtagung zur Verankerung von „Kinderrechten“ im Grundgesetz veranstaltet. Unter dem Titel „Elternrecht versus Staat: Wohin führen ,Kinderrechte‘ im Grundgesetz?“ wurden die Fallstricke, Unschärfen und Untiefen der für das Grundgesetz vermeintlich unumgänglichen Kinderrechte analysiert und diskutiert.

Pleonastische Ãœberformulierung des Inhalts des Grundgesetzes

Zur Sprache kamen Rechts- und Ingenieurswissenschaftler, Wirtschafts- und Rechtsphilosophen, eine Kinderpsychiaterin und Kindergartengründerin, eine Erzieherin, Mütter und Väter sowie ein Menschenrechtsanwalt.

Mit einem umfassenden Blick in die weitverzweigte Problematik machte Jörg Benedict, Professor für Deutsches und Europäisches Privatrecht an der Universität Rostock, auf die Tatsache aufmerksam, dass die Einführung von Kinderrechten in das Grundgesetz „juristisch banal, gesellschaftlich jedoch brisant“ sei. Juristisch banal, da es sich um eine pleonastische Ãœberformung dessen handelt, was ohnehin im Grundgesetz steht: Da auch Kinder Menschen sind, ist natürlich auch ihre Würde unantastbar. Gesellschaftlich brisant ist es, weil die Anwendung von Kinderrechten in der Praxis die rechtliche Zuständigkeit der Eltern für ihre Kinder beschneidet und so die Einheit der Familie zerstört.

Professor illustriert Notwendigkeit staatlicher Fürsorge in Einzelfällen

Benedict illustrierte die Notwendigkeit von staatlicher Fürsorge in vereinzelten Fällen, hob jedoch vor allem die rasant wachsenden Fallzahlen und Kosten staatlicher Inobhutnahme von Kindern in der Bundesrepublik hervor. Letztlich, so Benedict, gehe es bei dem Zugriff auf die Kinder stets um sehr viel Geld – in Unterhaltsfragen, bei Inobhutnahme und bei Rechtsansprüchen auf Betreuung.

Der in Schulen, Kindergärten, Kinderkrippen und auf allen Medienkanälen laufenden Öffentlichkeitsarbeit zum Thema Kinderrechte gab der Jurist kurz und trocken die summarische Ãœberschrift „Polit-Kitsch“.

DT

Warum der Philosoph Thomas Stark das Elternrecht als Naturrecht für nicht verhandelbar hält, erfahren Sie in der aktuellen Ausgabe der „Tagespost“ vom 28. Februar 2019.

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