Das Bundesverfassungsgericht hat am Dienstag in Karlsruhe über die Vereinbarkeit des Berliner Ladenöffnungsgesetzes mit dem Grundgesetz verhandelt. Dabei ging es vor allem um die Frage, ob die Verfassungsbeschwerde der Kirchen gegen das Land Berlin zulässig ist. Mehrere Richter des Ersten Senats einschließlich des Vorsitzenden und Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier, brachten ihre Zweifel daran zum Ausdruck. Einen Termin für die Entscheidung nannte Papier nicht.