Seit der Deutsche Bundestag kurz vor Ablauf der vergangenen Wahlperiode in einer bis dahin beispiellosen Sturzgeburt ohne sachgemäße Debatte ein Gesetz beschlossen hat, das zwei Personen desselben Geschlechts eine „Eheschließung“ ermöglicht, richten sich die Blicke aller einerseits auf die Bayrische Staatsregierung, von der man sich eine Anfechtung des neuen Gesetzes vor dem Bundesverfassungsgericht erwartet, andererseits auf das Bundesverfassungsgericht selbst, das angesichts seiner bisherigen Rechtsprechung wohl schwerlich umhin könnte, einer derartigen Beschwerde stattzugeben. Aber wird das BVG gegebenenfalls tatsächlich zugunsten des herkömmlichen Eheverständnisses entscheiden?
Justizputsch gegen die Ehe
Die Mehrheit der Österreicher will die Homo-„Ehe“ nicht – Die Mehrheit der Verfassungsrichter jedoch will sie. Von Jakob Cornides