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Islamisches Recht und Rechtsdenken

Teil 3 der „Tagespost“-Serie zum Islam: Gott will weder das Patriarchat noch die Tötung Glaubensabtrünniger

Meinungsvielfalt ist ein Markenzeichen des islamischen Rechts Von Professor Mathias Rohe

Will Gott das Patriarchat? Verlangt er die Tötung Glaubensabtrünniger? Islamisches Recht leitet sich nach seinem Selbstverständnis von Gott als Normengeber ab. Was aber besagt diese Feststellung für das Recht? Gibt es überhaupt ein „islamisches Recht“? Hier kommt häufig der Begriff „Scharia“ ins Spiel. Die Scharia aber ist viel mehr als das Recht des Islam. Sie umfasst das gesamte System der islamischen Normen- und Verhaltenslehre. Die vergleichsweise wenigen rechtlichen Vorschriften stellen nur einen kleinen Teil dar. Schon die klassische, vor allem seit dem 8. Jahrhundert entwickelte Lehre hat mit dem sogenannten „Fiqh“ eine Spezialmaterie entwickelt, welche einerseits die Ritualvorschriften (Gebet, ...

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