Täglich wird in Deutschland gegen die im Grundgesetz garantierten Grundrechte verstoßen: Von Einzelpersonen, Gruppen und Institutionen, teils aus Unbedachtheit, Nachlässig- oder Maßlosigkeit. Dass normale Bundesbürger solche Streitfragen als Kläger vor Verfassungsgerichte bringen können, ist eines der Gründe für den Siegeszug des am 23. Mai 1949 vom Parlamentarischen Rat für die Bundesrepublik Deutschland beschlossenen Grundgesetzes.
Im Namen der Freiheit
Das Deutsche Historische Museum Berlin gibt in einer Sonderausstellung einen Überblick über die deutschen Verfassungsgeschichte