Eine Öffentliche Anhörung des Ausschusses für Arbeit Gesundheit und Soziales hat sich mit der Abtreibungsstatistik des Statistischen Bundesamtes in Wiesbaden befasst. Der Grund: Die AfD-Fraktion im Düsseldorfer Landtag hat festgestellt, dass das Land Nordrhein-Westfalen in den Jahren 2015 und 2016 den Gesetzlichen Krankenkassen die Kosten für mehr vorgeburtliche Kindstötungen erstattet hat, als sich in der Statistik der betreffenden Jahre ausgewiesen finden.
Erhebliche Differenzen
2015 erstattete das Land Nordrhein-Westfalen den Gesetzlichen Krankenkassen die Kosten für die 22.915 Schwangerschaftsabbrüche, obwohl die Statistik der Wiesbadener Behörde für dasselbe Jahr in dem Bundesland „nur“ vorgenommene 20.783 (minus 2.132) Abtreibungen ausweist. 2016 erstattete das Land den Kassen die Kosten für 21.658 vorgeburtliche Kindstötungen. Im selben Zeitraum wurden dem Statistischen Bundesamt aus Nordrhein-Westfalen jedoch „nur“ 21.041 Schwangerschaftsabbrüche gemeldet (minus 617).
DT/reh
Wie die zu der Anhörung geladenen Sachverständigen die gravierenden Differenzen erklärten und was es sonst noch an Berichtenswertem bei der Öffentliche Anhörung im Düsseldorfer Landtag gab, lesen in der aktuellen Ausgabe der Tagespost vom 4. April 2019.