MENÜ
Klarer Kurs, Katholischer Journalismus
Archiv Inhalt

Grundschullehrer muss unterm Kreuz unterrichten

Ein Grundschullehrer in Bayern muss weiter in Klassenzimmern unterrichten, in denen ein Kreuz hängt. Das Verwaltungsgericht Augsburg wies die Klage des Pädagogen ab, der sich als Atheist bezeichnet und die Entfernung des Kreuzes gefordert hatte. Als Begründung führte das Gericht an, der Lehrer habe zwar ein Recht auf Gewissensfreiheit, er sei als Erwachsener im Gegensatz zu minderjährigen Schülern in seiner Persönlichkeit aber weiter gefestigt. Deshalb habe er auch zu respektieren, dass der Bedeutungsgehalt des Schulkreuzes gesetzlich festgelegt sei. Justizministerin Beate Merk (CSU) begrüßte die Entscheidung. Damit werde die bisherige Rechtsprechung weiter fortgesetzt. Es gehe um die Erziehung und Bildung junger Menschen.

Hinweis: Dieser Archiv-Artikel ist nur für unsere Digital-Abonnenten verfügbar.
Digital-Abo
14,40 € / mtl.
  • monatlich kündbar
  • Unbegrenzter Zugriff auf die-tagespost.de.
  • Unbegrenzter Zugriff auf alle ePaper-Ausgaben.
  • Für Print-Abonnenten nur 3,00€ / mtl.
Unsere Empfehlung
3 Wochen Kostenlos
0,00
  • Mit Vertrauensgarantie
  • Lieferung endet automatisch
  • Ohne Risiko
Abonnement Print
17,20 € / mtl.
  • Mit Vertrauensgarantie
  • Digitales Upgrade möglich
  • Flexible Zahlweisen möglich