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Grenzen der Meinungsfreiheit erweitert

Professor Hans M. Kepplinger über Meinungsbildungsprozesse und Meinungsmache im Netz.
Hans Mathias Kepplinger
Foto: IN | Hans Mathias Kepplinger.

Herr Professor Kepplinger, die Aussagen von CDU-Chefin Annegret Kramp-Karrenbauer über das Video des YouTuber Rezos und dessen „Meinungsmache“ schlägt weiter hohe Wellen. Brauchen wir grundsätzlich Regeln im Internet für die Meinungsäußerungen, die über die Gesetze, die es ohnehin gibt, hinausgehen? Solche Regeln gibt es seit Januar 2018 im sogenannten „Netzwerkdurchsetzungsgesetz“. Danach sind Betreiber sozialer Netzwerke wie Facebook und YouTube verpflichtet, Hasskommentare zu löschen. Die Absicht ist lobenswert, das Verfahren aber fragwürdig, weil Privatunternehmen entscheiden, was zulässig ist und was nicht. Das lädt bei öffentlichen Konflikten zum Missbrauch ein. Die Meinungsmache durch den YouTuber Rezo ist ...

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