Ein Bündnis von Bürgerrechtsorganisationen und Journalisten hat Verfassungsbeschwerde gegen den „Datenhehlerei“-Paragrafen im Strafgesetzbuch eingelegt. Der im Dezember 2015 von der schwarz-roten Koalition im Bundestag verabschiedete Paragraf 202d richtet sich nach Ansicht der Beschwerdeführer nicht nur gegen den kriminellen Handel von gestohlenen Daten wie Passwörtern oder Kreditkarten-Informationen. Der neu geschaffene Straftatbestand stelle auch den Umgang mit „geleakten“ Daten unter Strafe, ohne für angemessenen Schutz der Presse zu sorgen, erklärte am Freitag die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) in Berlin. Insbesondere Helfer der Journalisten seien nicht geschützt.