Während viele Schüler froh sind, wenn sie in diesen Zeiten überhaupt in die Schule gehen dürfen, steht bei anderen die Sorge vor Ansteckung im Vordergrund. So wollte eine Schülerin lieber zu Hause lernen und beantragte eine Befreiung von der Präsenzpflicht im Unterricht, weil ihr Vater zu einer Risikogruppe gehöre. Ein Gericht hatte demnach eine Abwägung zwischen der Schulbesuchspflicht und dem Lebensschutz zu treffen. Das Verwaltungsgericht Hannover stellte klar, dass es keinen Anspruch auf „Homeschooling“ gebe (Beschluss vom 10.09.2020 – 6 B 4530/20). Eine Befreiung sei nur bei einer vom Gesundheitsamt angeordneten Infektionsschutzmaßnahme an der Schule möglich.
Pandemie
Gerichte regeln den Schulalltag
In Coronaszeiten sind immer wieder Gerichte gefordert, Entscheidungen zu Prüfungen und Pflichten in der Schule zu treffen. Ein Überblick über verschiedene Urteile.