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Folgen der Leihmutterschaft

Symposium in Augsburg: Welchen Status und welche Rechte haben Leihmütter und die Kinder, die sie austragen?

Augsburg (DT/lim) „Die Familie ist die natürliche Grundeinheit der Gesellschaft und hat Anspruch auf Schutz durch Gesellschaft und Staat“ – so lautet Artikel 10 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen. Auch im Grundgesetz stehen Ehe und Familie unter dem besonderen Schutz des Staates. Doch wie sieht die politische, publizistische und gesetzgeberische Wirklichkeit aus? Man spricht von der „Öffnung der Ehe“ und vom „Recht auf ein Kind“. Im Verbund mit der Entwicklung der Fortpflanzungsmedizin rücken „Familien“-Konstellationen von bis zu fünf „Elternteilen“ in greifbare Nähe und lassen den Ruf nach Legalisierung der Leihmutterschaft lauter werden.

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