Im Frühjahr 2012 wurde ich von Freunden um juristischen Rat bei der Formulierung einer Petition gebeten, die auf EU-Ebene dem Lebensschutz dienen sollte. Am 1. April 2012 sollte nämlich eine neue EU-Verordnung in Kraft treten, die die rechtliche Grundlage für das neue Instrument einer „Europäischen Bürgerinitiative“ darstellte. Dieses Instrument war mit dem Vertrag von Lissabon 2011 neu in den EU-Vertrag aufgenommen worden, weil man hoffte, dass die als demokratiefern verschriene Europäische Union auf diese Weise ein gewisses Maß an Bürgernähe gewinnen könne.
Erfolgreich dank offensiver Agenda
Die Europäische Bürgerinitiative „Einer von uns“ hat mehr als eine Million Unterschriften gesammelt – Eine Zwischenbilanz. Von Jakob Cornides