Die Ministerpräsidenten der Länder haben sich auf einen rechtlichen Rahmen für die Online-Angebote von ARD und ZDF geeinigt. Sie verständigten sich am Donnerstag in Dresden auf die endgültige Fassung des 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrags, mit dem Vorgaben der EU-Kommission umgesetzt werden. Künftig müssen alle neuen Internet-Angebote von ARD und ZDF in einem Drei-Stufentest daraufhin überprüft werden, ob sie vom öffentlich-rechtlichen Auftrag gedeckt sind, ob sie zum publizistischen Wettbewerb beitragen und wie teuer sie sind. Zuständig für die Prüfung sind die internen Aufsichtsgremien der Sender, also Rundfunk- und Fernsehräte. Auch die bereits bestehenden Angebote sollen bis Ende 2010 diesem Test unterzogen werden. Der ...
Ein rechtlicher Rahmen
Ministerpräsidenten einigten sich über Rundfunkstaatsvertrag