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Drama um Pippa Knight: Mutter kämpft für todkranke Tochter

Ein Berufungsgericht in London bestätigt die Entscheidung, die lebenserhaltenden Maßnahmen im Fall des todkranken fünfjährigen Mädchens enden zu lassen. Doch die Mutter kämpft weiter um das Leben ihrer Tochter. Unterstützung erhält sie von Bischöfen und Lebensschützern.
Rechtsfall Pippa Knight
Foto: Dominic Lipinski (PA Wire) | Paula Parfitt, die Mutter der fünfjährigen Pippa Knight. Die Richter des Court of Appeal haben entschieden, dass die lebenserhaltende Behandlung des hirngeschädigten fünfjährigen Mädchens nicht fortgesetzt werden soll.

Auf Fotos sieht die kleine Pippa Knight wie ein ganz normales, aufgewecktes Mädchen aus, das spielt und gerne lacht. Doch der Schein trügt: Seitdem 2016 eine sogenannte akute nekrotisierende Enzephalopathie bei der heute Fünfjährigen diagnostiziert wurde, steht ihr Leben auf dem Spiel. Die hirnschädigende Krankheit wurde durch eine Grippe ausgelöst, als das Mädchen zwanzig Monate alt war. Seit zwei Jahren liegt Pippa nun schon mit schweren Hirnschäden in einem Londoner Krankenhaus. Am Leben bleibt sie dank Geräten, an denen sie angeschlossen ist.

Ärzte haben Hoffnung auf Genesung Pippa Knights aufgegeben

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Doch die Ärzte haben die Hoffnung auf eine eintretende Besserung mittlerweile aufgegeben und wollen die Geräte ausschalten – allerdings gegen den Willen der Mutter Paula Parfitt. Die Alleinerzieherin, deren Mann erst 2017 starb, brachte die Angelegenheit vor Gericht. Sie kämpfte darum, ihrer Tochter eine Pflege von Zuhause aus zu ermöglichen, was mithilfe spezieller Geräte möglich wäre. Seitens der behandelnden Ärzte hieß es jedoch, dass dies nicht sinnvoll sei, da Pippa weder ihre Umwelt noch Interaktionen wahrnehmen könne. Schließlich fiel die Entscheidung zugunsten des Krankenhauses aus.

In der Urteilsbegründung des Hight Courts vergangenen Januar hieß es, der Fall sei „herzzerreißend“. Paula Parfitt ließ sich nicht unterkriegen und wandte sich an das Londoner Berufungsgericht. Zum zweiten Mal erfuhr sie eine Niederlage. Das Berufungsgericht bekräftigte das Urteil des High Courts, dass die lebenserhaltenden Maßnahmen bei dem Mädchen beendet werden sollen. Der Berufungsrichter schrieb in seinem Urteil, er sei der Meinung, dass es „in Pippas bestem Interesse sei, die lebenserhaltenden Maßnahmen zu beenden”. 

Englischen Bischöfe mahnen: Jeder Mensch hat einen Wert

Doch es gibt Kritik: Die katholische Bischofskonferenz von England und Wales stellte sich auf die Seite der Mutter. „Pippa lebt aufgrund ihrer komplexen und seltenen Krankheit schwerbehindert. Die katholische Kirche lehrt, dass jeder Mensch einen Wert und eine Würde hat, die unabhängig von seinem Zustand sind. Mangelndes Bewusstsein mindert seinen Wert nicht“, sagte der Weihbischof der Diözese Westminster, John Sherrington, der verantwortlich ist für Fragen des Lebensschutzes innerhalb der Bischofskonferenz. Weiter heißt es von der Bischofskonferenz, dass die Entscheidung, ein Fünfjähriges Mädchen gegen den Willen der Mutter sterben zu lassen, ihr nicht die ihr innewohnende Menschenwürde gewährt, mit der sie geboren wurde.“

Es gibt noch mehr Stimmen, die das Gerichtsurteil kritisieren. Die „Society for the Protection of Unborn Children“ (SPUC) gab eine Erklärung heraus, in der sie den Tag des Urteils als einen „zum Verzweifeln traurigen Tag" bezeichnete und sagte, die Entscheidung des Berufungsgerichts „lässt die Verzweiflung über die Hoffnung triumphieren“. Auch John Deighan, stellvertretender Geschäftsführer der SPUC, meldete sich zu Wort: „Viele werden unsere Angst und tiefe Besorgnis darüber teilen, dass wir in einer Gesellschaft leben, in der der Wert eines menschlichen Lebens mit solcher Missachtung behandelt wird.“

Pippas Fall ist kein Novum

Pippas Fall ist kein Novum. Es lassen sich Parallelen ziehen zu Charlie Gard im Jahr 2017 und Alfie Evans 2018. In beiden Fällen verhinderten die Gerichte, dass die Eltern ihre Kinder für weitere Behandlungen an ausländische Kliniken übermittelten. Für Alfie setzten sich sogar Ausländische Regierungen bis hin zu Papst Franziskus ein. Die Verlegung nach Rom in die vatikanische Kinderklinik Bambino, für die der Junge sogar die italienische Staatsbürgerschaft erhalten hätte, verbot der High Court. Alfie und Charlie sind inzwischen gestorben, da die lebenserhaltenden Geräte ausgeschaltet wurden. 

Soweit möchte es Paula Parfitt nicht kommen lassen. „Ich bin nach dem Urteil des Berufungsgerichts erneut am Boden zerstört”, sagte Pippas Mutter. Sie will eine Testphase durchsetzen, in der ihre Tochter mit mobilen Geräten zuhause gepflegt werden kann. Sie ist überzeugt, dass es Pippa in der heimischen Umgebung besser gehen könne als im Krankenhaus. 

Unterstützung erhält Parfitt von der Lebensschutzorganisation SPUC. Diese hatte auch die Rechtskosten für die Anwälte der 41-jähriger Mutter übernommen. 

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