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Die strukturelle Gewalt „friedlicher“ Demonstranten

Die Demonstrationen rund um den Castor-Transport und das Projekt Stuttgart 21: Alle Welt tut so, als gebe es ein Verfassungsrecht auf „Demonstration“. Das gibt es aber nicht. Und so scheint auch niemand zur Kenntnis nehmen zu wollen, dass die Art und Weise, wie in Deutschland derzeit „demonstriert“ wird, geeignet ist, umgekehrt die Verfassung zu untergraben, indem sie das Prinzip der Legalität aufs Spiel setzt. Die politische Bildung versagt. Von Johannes Schwarte
Foto: dpa | Was auf den ersten Blick so scheint, als übe ein französischer Polizist gegen einen Castor-Gegner auf den blockierten Gleisen in Grünhagen im Kreis Lüchow-Dannenberg Gewalt aus, ist auf den zweiten Blick längst nicht mehr so klar: Denn nötigt nicht umgekehrt der Demonstrant seinerseits den Staat und missbraucht so sein Recht auf freie Meinungsäußerung und Versammlungsfreiheit – was eben alles andere als „friedlich“ ist?

Auch wenn der „Spuk von Gorleben“ inzwischen vorbei und die öffentliche Erregung über den Castor-Transport abgeklungen ist, so bedürfen die durch den massiven, mit zahlreichen Rechtsbrüchen verbundenen „Proteste“ der „Demonstranten“ aufgeworfenen Fragen noch einer grundsätzlichen Erörterung. Das gilt auch für die „Demonstrationen“ in Stuttgart zur Verhinderung der Realisierung des Projekts 21. In beiden Fällen handelt es sich um äußerst fragwürdige Formen zivilen Ungehorsams unter Berufung auf ein „Demonstrationsrecht“, das vorgeblich vom Grundgesetz garantiert sei.

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