In Deutschland mahlen selbst die Mühlen des Todes bisweilen erstaunlich langsam. Ab dem 1. Februar 2014 werden Paare, die sich einer künstlichen Befruchtung unterziehen, die dabei erzeugten Embryonen auch in Deutschland einem Gencheck unterziehen können, dessen Ergebnis darüber entscheidet, welche Embryonen in die Gebärmutter einer Frau transferiert und welche „verworfen“ werden. Erst dann tritt nämlich die Rechtsverordnung in Kraft, die Bundesgesundheitsminister Daniel Bahr (FDP) am 11. Juli 2012 vorlegte – 12 Monate nachdem der Bundestag am 7.
Die Kapitulation des Staates vor der Reproduktionsmedizin
Schriftenreihe der Joseph-Höffner-Gesellschaft eröffnet mit einem Band zum Embryonenschutz. Von Stefan Rehder