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Die Familie zwischen Ordnung und Revolution

Eigentlich sollte der Gesetzgeber die kleinste Einheit der Gesellschaft schützen und fördern, doch aktuelle Entwicklungen zeigen das Gegenteil. Von Professor Werner Münch
Foto: dpa | Widerstand ist nötig: Immer mehr Eltern protestieren gegen die ideologische Sexualisi rung von Kindern in Kitas und Schulen.

Als die deutschen Verfassungsgeber 1949 in unser Grundgesetz in Art. 6 (1) hineinschrieben: „Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutz der staatlichen Ordnung“, war rechtlich und politisch zweifelsfrei, dass unter Ehe ein verheiratetes Paar von Mann und Frau und unter Familie ein solches Paar mit Kind(ern) gemeint war. Das war auch gesellschaftlicher Konsens.

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