Zwei glückliche Umstände auf der Ebene der Europäischen Union haben die Europäische Bürgerinitiative „One of us“ entstehen lassen. Im Februar 2011 verabschiedete das Europäische Parlament und der Rat der EU eine Verordnung über die Europäische Bürgerinitiative. Eine solche Bürgerinitiative ist ein durch den Vertrag von Lissabon geschaffenes Instrument der direkten Demokratie in Europa, eine Art EU-Referendum also, das die EU-Kommission verpflichtet, sich mit dem Anliegen der Bürgerinitiative zu befassen. Der zweite glückliche Umstand: am 18.
Den Stimmlosen eine Stimme geben
Die Europäische Bürgerinitiative „Einer von uns“ („One of us“) und der deutsche Katholizismus. Von Manfred Spieker