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Das Urheberrecht verteidigen

Die Probleme um ACTA sind noch nicht gelöst Von Alexander Riebel

Welcher Youtube-Benutzer kennt nicht die beiden Sätze, die häufig erscheinen, wenn er etwa einen Musikclip aufrufen möchte: „Dieses Video ist in Deutschland leider nicht verfügbar, da es möglicherweise Musik enthält, für die die erforderlichen Musikrechte von der GEMA nicht eingeräumt wurden. Das tut uns leid.“ Dass Videos aus urheberrechtlichen Gründen gesperrt werden, ist völlig einsichtig. Und nicht nur Videos, sondern alles, was unter das Stichwort Internetpiraterie fällt; aber auch die preisgünstige Nachahmung von Medikamenten kann vom europäischen Zoll aufgrund des ACTA-Abkommens beschlagnahmt werden; Kritiker sehen hierin eine Behinderung der Heilung schwerer Krankheiten.

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