Im Juli 1998 wurde nach fünfwöchigen Verhandlungen, an denen rund 160 Staaten und Nichtregierungsorganisationen teilnahmen, das sogenannte Rom-Statut verabschiedet. Ein Internationaler Strafgerichtshof mit Sitz in Den Haag sollte bei Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen Haftbefehle erlassen und Urteile sprechen können. Im Unterschied zu zeitlich befristeten Tribunalen wie dem Internationalen Gerichtshof für das ehemalige Jugoslawien oder für Ruanda und Sierra Leone wurde der Weltstrafgerichtshof nicht durch einen Beschluss des UN-Sicherheitsrats eingerichtet. Seine Existenz beruht vielmehr auf einem internationalen Vertrag, zu dem (bis März 2013) 122 Staaten beigetreten sind.
Das Tribunal ist den Kriegsverbrechern auf der Spur
Ein spannender Einblick in die Arbeit des Internationalen Strafgerichtshofs: Der Dokumentarfilm „The Court“. Von José García