Vor 60 Jahren, am 1. Juli 1958, trat das Gesetz über die Gleichberechtigung von Mann und Frau in Kraft – ein Kompromiss, der den Einen nicht weit genug ging, während er für die Anderen eine Ungeheuerlichkeit festschrieb. Gerade in Zeiten, in welchen revolutionäre Veränderungen des Gesellschaftsbildes mal eben so nebenbei in Talkshows verkündet werden, lohnt sich ein Blick auf das Werden des heute als selbstverständlich Geltenden. Er zeigt, dass sich ein Wandel der Gesellschaft – soll er denn nachhaltig sein – keinesfalls von oben diktieren, sondern nur in einem breit und bisweilen auch mühselig geführten gesellschaftlichen Diskurs erreichen lässt. „Trotz des Gleichberechtigungsgesetzes durften die Frauen nur ...
Das Ende des „Stichentscheids“
Die Rechte der Frau waren in Deutschland lange eingeschränkt – Vor 60 Jahren änderte sich das. Von Georg Blüml