Die Aufregung war groß. Am Dienstag verkündete die ARD, dass alle ihre Online-Angebote nach interner Prüfung grünes Licht erhalten hätten. Zu diesem Zwecke hatte der Senderverbund beim ehemaligen Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier, ein Gutachten in Auftrag gegeben. Die Essenz des Papier-Papiers: Die journalistischen Angebote im Internet seien verfassungsrechtlich als Rundfunk zu definieren. Also ein Freibrief für die ARD, die ja Rundfunk als ihre Kernaufgabe versteht, im weltweiten Netz? Die Gegner öffentlich-rechtlicher Online-Aktivitäten schäumen. Sie sehen ihre privatfinanzierten Geschäftsmodelle bedroht.
„Das Ende der freien Presse“
Streit der ARD über Online-Angebote mit der „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“ Von Carsten Rave