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Bayerns Verfassungsrichter: Rundfunkbeitrag rechtens

Der Bayerische Verfassungsgerichtshof hat den Rundfunkbeitrag als verfassungsgemäß bestätigt. Die Abgabe verletze kein Grundrecht und sei auch keine verdeckte Steuer, erläuterte das Gericht am Donnerstag in München. Damit wies es die Klagen eines Anwalts aus Ingolstadt und der Drogeriemarktkette Rossmann ab. Die Kläger halten den Beitrag in der seit 2013 geltenden Form für ungerecht. Sie erwägen nun, über den Verwaltungsrechtsweg bis vors Bundesverfassungsgericht zu ziehen. Der Juristische Direktor des Bayerischen Rundfunks (BR), Albrecht Hesse, sagte nach der Entscheidung, aus rechtlicher Sicht gebe es nun keine Notwendigkeit für Korrekturen. Nachdenken müsse man aber über die Belastung von Kommunen, Kirchen und sozialen Einrichtungen.

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