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Auktionshäuser kritisieren hohe Auflagen

Die Herkunft von Kunstwerken ist von Privatpersonen kaum zu ermitteln – Das Kulturgutschutzgesetz gilt als zu bürokratisch. Von Dorothea Hülsmeier

Führende deutsche Auktionshäuser haben das neue Kulturgutschutzgesetz als zu bürokratisch und als Wettbewerbsnachteil kritisiert. „Man wollte mit dem Gesetz vor allem den Handel mit Raubgrabungen unterdrücken“, sagte Markus Eisenbeis, Inhaber des Kölner Auktionshauses Van Ham, der Deutschen Presse-Agentur. „Das Problem ist aber, dass dieses Gesetz viel mehr betrifft als vielleicht beabsichtigt war.“ Die hohen Auflagen und Sorgfaltspflichten „drangsalieren den deutschen Kunsthandel aufs Neue“.

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