Vor einigen Jahren sendete der RBB den Tatort „Dinge, die noch zu tun sind“. Es geht darin darum, dass Beamte Selbstjustiz üben, indem sie eine der Tat überführte, aber sterbenskranke Frau nicht festnehmen. Der Aufschrei in der Rezeption des Krimis war vernehmbar: Darf eine öffentlich-rechtliche (und damit der im Grundgesetz definierten Ordnung verpflichtete) Fernsehanstalt die Aufhebung der Gewaltenteilung so affirmativ zeigen? „Nein“, meinten die einen: Hier wiegt die Verantwortung gegenüber unserer Ordnung, für die das öffentlich-rechtliche Fernsehen auch im Unterhaltungsprogramm einzustehen hat, schwerer als die Freiheit der Kunst.
Der Dicke Hund: Selbstjustiz, Amtsmissbrauch und Aufkleber
Ein kurzes im Bild, um ins Unterbewusstsein einzudringen. Von Josef Bordat