Mit der neuen EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) setzt sich in einem Beitrag für die Tagespost Peter Winnemöller auseinander. Winnemöller stellt u.a. fest, „dass die Bundesregierung die Umsetzung des europäischen Datenschutzvorgaben in nationales Recht verschlafen hat“.
Das wirke sich insbesondere auf die datenschutzrechtliche Behandlung von „Handyfotos“ aus, denn diese seien, so Winnemöller, „wie alle digitalen Fotos nichts anderes als Datensätze. Erfasst werden außer dem Bild an sich zumindest die sogenannten Exif-Daten. Damit verbunden ist die Uhrzeit der Aufnahme, oft auch noch der Standort. Ist auf dem Foto eine natürliche Person zu sehen, werden mit dem Bild personenbezogene Daten erfasst. Die Speicherung dieser Daten stellt bereits eine unzulässige Datenverarbeitung dar“.
Das Aus für den Schnappschuss? Das müsse nicht sein, so Winnemöller, wenn man dazu Regeln schafft, was in Deutschland unterblieben ist. „Viele andere Länder haben hier – besonders im Bereich der privaten Fotografie – entsprechende nationale Regelungen getroffen. Die EU-Verordnung lässt das ausdrücklich zu. Ob bereits bestehende Gesetze für künstlerische Freiheit die DSGVO einschränken, ist umstritten. Statt also in dieser Frage Rechtssicherheit für die Bürger zu schaffen, sah man sich bemüßigt, per NetzDG in Deutschland die Meinungsfreiheit zu gefährden. Die Prioritäten sind ganz falsch gesetzt worden. In Deutschland wird die Grundverordnung eins zu eins nationales Recht werden“.
Den ausführlichen Beitrag lesen Sie in der aktuellen Ausgabe der Tagespost vom 24. Mai 2018.
DT (Josef Bordat)