Sklaverei verstößt, davon sind wir überzeugt, gegen elementare Menschenrechte und verletzt die Menschenwürde. Schon im Sachsenspiegel, dem ältesten Rechtsbuch des deutschen Mittelalters, ist vom Unrecht der Leibeigenschaft die Rede, wie der Hamburger Professor Tilman Repgen zeigt. Um das Jahr 1230 schreibt darin dessen Verfasser, Eike von Repgow, Unfreiheit verstoße per se gegen das gottgewollte natürliche Recht. Recht, so Eike von Repgow, müsse man nicht erfinden, sondern finden. Das von Natur aus Rechte sei schon da – wie die Fallgesetze schon da waren, ehe Newton das Gravitationsgesetz entdeckte.
Das von Natur aus das Rechte tun…
Gefragt: gesunder Menschenverstand, Hören aufs Gewissen, freie Zustimmung. Von Hans Thomas
