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Birgit Kelle: „Queer“ darf, „Quer“ nicht

Wird beim Demonstrationsrecht mit zweierlei Maß gemessen? Tagespost-Kolumnistin Birgit Kelle meint ja. Gelten würden nicht neutrale Kriterien, sondern das ungeschriebene „Gute-Demos-Schlechte-Demos“-Gesetz.
Demo gegen Coronaschutz-Maßnahmen
Foto: Jonas Güttler (dpa) | Querdenker protestieren gegen die Corona-Politik der Bundesregierung.

Bei der Publizistin Birgit Kelle drängt sich, wie sie einem Beitrag für die „Tagespost“ schreibt, „der Verdacht auf, dass das deutsche Demonstrationsrecht nicht mehr nach neutralen Kriterien, sondern nach dem ungeschriebenen „Gute-Demos-Schlechte-Demos“-Gesetz verhandelt wird.“ In dem Beitrag schreibt sie mit Blick auf sogenannte „Querdenker“-Demos, also Demonstrationen, bei denen Kritik an den Corona-Maßnahmen in der Bundesrepublik artikuliert werden soll und die untersagt wurden: „Die Argumentationen ähneln sich bundesweit und münden in „präventiven“ Versammlungsverboten. Die Polizei erwartet, dass gegen Infektionsschutzgebote verstoßen würde, also besser gleich verbieten.“ 

Kelle: Quer zu denken, ist illegal

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Wird mit zweierlei Maß gemessen? „Nun könnte man sagen, die Berliner Polizei hat in der Vergangenheit einiges an Erfahrungsschatz mit politischen Demonstrationen sammeln können, auch etwa mit dem „Christopher Street Day“, kurz CSD, der nun just die Woche davor stattfinden durfte sogar mit über 70.000 Teilnehmern und trotz Delta-Variante. Diese „Demo“ wurde nicht nur genehmigt, sondern auch nicht abgebrochen, obwohl das Maskentragen und die Abstandsregeln über Stunden bei der feiernden, singend und saufenden Partyszene nicht eingehalten aber im Bild festgehalten wurde.“

Birgit Kelles Eindruck: „Queer zu sein, ist gerade sehr modern. Quer zu denken, ist hingegen illegal“.  DT/mee

Birgit Kelle über Demonstrationen, die stattfinden dürfen und solche, die untersagt werden. Lesen Sie den ganzen Text in der kommenden Ausgabe der Tagespost.

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Vorabmeldung Birgit Kelle Christopher Street Day

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