Das Diktum vom „Kronjuristen des Dritten Reiches“, mit dem der Publizist Waldemar Gurian im Oktober 1934 den Staatsrechtler Carl Schmitt belegte, nachdem dieser die von Hitler angewiesenen Massenerschießungen ohne Gerichtsverfahren vom 30. Juni in der „Deutschen Juristenzeitung“ gerechtfertigt hatte, ist bekannter als sein Urheber. Der war als Spross russischer Juden aus Deutschland in die Schweiz geflohen und gab dort (mit Otto M. Knab), zum eigenen Schutz anonym, die auch für deutsche Leser bestimmte Wochenschrift „Deutsche Briefe“ heraus, die sich bis 1938 halten konnte.
Auf die Autorität verweisen
Vor 65 Jahren starb der Publizist Waldemar Gurian. Sein Werk sollte man wiederentdecken.
