„The inherent right to life“ – das inhärente, also dem Menschen bedingungslos innewohnende Recht auf Leben wird in Menschenrechtserklärungen garantiert, wie zum Beispiel in der UN-Kinderrechtskonvention. Selbst wenn man die deutsche Übersetzung zur Hand nimmt, die von einem „angeborenen Recht“ spricht, also die Zeit vor der Geburt entgegen dem englischen Original ausnimmt, so gilt dieses Recht doch auch für den kleinen Alfie Evans, der Anfang Mai gerne seinen zweiten Geburtstag feiern würde. Bisher hat der Junge sein Leben in Krankenhäusern und an Schläuchen verbracht.
Keine Chance für Alfie?
Eine Familie kämpft um ein Leben. Von Alexandra Maria Linder