Pater Hans Zollner SJ, Leiter des römischen „Centre for Child Protection“ und Mitglied der 2014 eingerichteten Päpstlichen Kommission für den Schutz von Minderjährigen, hat mit Blick auf die Aufarbeitung sexueller Missbrauchsfälle in Kirchenkreisen auf den Widerspruch zwischen Vertuschung und klassischer moraltheologischer Sicht hingewiesen. Schon aufgrund der klassischen Moraltheologie hätten Missbrauchstäter scharf bestraft werden müssen. Auch wenn gesellschaftliche Positionen und Bewertungen kirchliche Haltungen und Handlungen beeinflussten entbinde das nicht von der eigenen gewissenhaften Prüfung des Geschehens und der entsprechenden Entscheidung.
Zu allen Zeiten ein schweres Verbrechen
Angesprochen auf die Äußerung von Manfred Lütz, Mitglied des Dikasteriums für Laien, Familie und Leben, derzufolge man unter Berücksichtigung der historischen Perspektive einem kirchlichen Verantwortungsträger noch bis etwa zum Jahr 1990 in der Regel keinen Vorwurf machen könne, wenn er einen Missbrauchstäter versetzt habe, ohne vor Ort über das Geschehene zu informieren, antwortete Zollner: "Wer Kinder, Jugendliche und andere Schutzbefohlene sexuell oder anderweitig missbraucht, hat zu allen Zeiten und an allen Orten ein schweres Verbrechen verübt. Das müsste für jeden Verantwortungsträger klar gewesen sein, und entsprechende Strafen und Maßnahmen wären unumgänglich gewesen. Zollners Darstellung zufolge lassen sich Verleugnung und Vertuschung von Missbrauch durch Bischöfe, Äbte und Provinziäle "über Jahrzehnte und Jahrhunderte nachweisen". Die Hauptmotivation lag und liege wohl in dem Versuch, vermeintlich den Ruf der Kirche und des Täters zu schützen. DT/reg
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