Das im November 2020 vom Kirchengericht des Erzbistums Köln gefällte Urteil gegen den Ruhestandsgeistlichen A. wegen Missbrauchsvergehen ist rechtskräftig. Wie die Pressestelle des Erzbistums am Donnerstag mitteilte, habe die Glaubenskongregation in Rom das Urteil bestätigt. Kardinal Woelki habe A. aus dem Klerikerstand entlassen. Damit verliert A. für immer alle mit der Priesterweihe verbundenen Rechte und Privilegien
Woelki "sehr erleichtert"
Kardinal Woelki erklärt, er sei über die Nachricht aus Rom "sehr erleichtert" und hoffe, dass das "deutliche Urteil" für die Betroffenen "ein Stück Gerechtigkeit" schaffe. Der Kölner Generalvikar Markus Hofmann ergänzte: "Mit der Entlassung aus dem Klerikerstand kommt das kirchenrechtliche Verfahren in diesem Fall endlich zum Abschluss. Es wurde die schwerste Kirchenstrafe für Kleriker verhängt, was das erschütternde Ausmaß des angerichteten Unheils deutlich macht.“
Trotz Verurteilungen durch staatliche Gerichte war der heute 87-jährige A. im Erzbistum Köln sowie in den Bistümern Münster und Essen als Seelsorger tätig und hat sich in mehreren Fällen der sexualisierten Gewalt schuldig gemacht.
Ausübung des priesterlichen Dienstes seit 2019 untersagt
Woelki hatte A. per Dekret im Juni 2019 die öffentliche Ausübung des priesterlichen Dienstes untersagt. Grund für das Verbot war die Einleitung des kirchlichen Strafverfahrens durch den Erzbischof aufgrund der in der Vergangenheit gemeldeten Vorwürfe. Wie das Erzbistum Köln weiter mitteilte, soll die unabhängige Untersuchung des Kölner Strafrechtsexperten Björn Gercke, die im März kommenden Jahres veröffentlicht werden soll, die Verantwortlichkeiten in diesem Fall klären. DT/mlu
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