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Ohne Vorurteile aufeinander zugehen

Streit um AfD-Vertreter im Pfarrgemeinderat beigelegt. Er darf bleiben.
Streit beigelegt
Foto: Tobias Kleinschmidt (dpa) | AfD-Vertreter darf im Pfarrgemeinderat von St. Peter und Paul in Potsdam bleiben. Der Pfarrgemeinderat betont in seiner Stellungnahme aber auch, dass „antisemitische, menschenverachtende oder rechts- wie linksextreme ...

Der Streit um einen AfD-Vertreter im Pfarrgemeinderat von St. Peter und Paul in Potsdam wurde beigelegt. In einer Pressemitteilung heißt es dazu: „Einigkeit bestand darüber, dass das Gebot der Nächstenliebe fordere, offen und ohne Vorurteile aufeinander zuzugehen. Das bedeutet insbesondere, dass allein die Zugehörigkeit eines Pfarrgemeinderatsmitglieds zu einer bestimmten Partei einer vertrauensvollen, konstruktiven Zusammenarbeit nicht entgegensteht.“

In der Vorweihnachtszeit hatte die Wahl von Hans-Cornelius Weber in der Gemeinde für Aufsehen gesorgt. Weber gehört der Jungen Alternative (JA) an, der Jugendorganisation der AfD. Die Wahlen fanden bereits am 23. und 24. November statt. Die Gemeindemitglieder erklärten später, nichts von der Parteimitgliedschaft gewusst zu haben. Propst Andreas Franke kritisierte, dass Weber seine ehrenamtlichen Mitgliedschaften und sein berufliches Umfeld nicht kommuniziert habe. Weber beteuerte, dass er seine Mitgliedschaft nicht verschwiegen habe, seine Tätigkeit als Schatzmeister sei kein Geheimnis.

Pfarrgemeinderat: Menschenverachtende Äußerungen haben keinen Platz

Der Vorfall hatte für überregionale Aufmerksamkeit gesorgt. Kardinal Reinhard Marx hatte in derselben Woche eine klare Haltung gegen „rechtsnationale Tendenzen“ gefordert. Ähnlich äußerte sich der Präsident des Zentralkomitees der deutschen Katholiken (ZdK), Thomas Sternberg, der vor einer Unterwanderung durch Rechtsnationale warnte.

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Der Pfarrgemeinderat betonte in seiner Stellungnahme, dass „antisemitische, menschenverachtende oder rechts- wie linksextreme Positionen, Haltungen und Äußerungen keinen Platz“ fänden. Er appellierte an „die Gruppen und Kreise der Gemeinde, diese auch vom Erzbistum vertretene Auffassung für sich ebenfalls anzunehmen“. 

DT/mga

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