Mut lohnt sich: Frankreichs oberstes Verwaltungsgericht hat entschieden, dass das Verbot religiöser Zusammenkünfte in Kirchen und Synagogen angesichts der Lockerungen der Corona-Maßnahmen „eine schwere und offensichtliche“ Verletzung der Religionsfreiheit darstellt. Dass sich die Französische Bischofskonferenz nur mit zaghaftem Widerspruch einzelner Hirten damit abfand, dass die Gläubigen erst im Juni wieder an öffentlichen Eucharistiefeiern teilnehmen sollten, stieß bei Weltchristen und Priestern auf Widerstand.
Kreative Minderheiten
Vertreter der Petrusbruderschaft und der Christlich-Demokratischen Partei PCD wandten sich an den Staatsrat. Das Urteil ist nicht nur ein Sieg für die in Frankreich zahlreichen traditionsverbundenen Gläubigen: Es ist auch ein Wink an die französischen Bischöfe, die Augen für die Möglichkeiten im laizistischen Staat offen zu halten, statt den Blick unterwürfig zu senken. Die Angst, nach einem Showdown mit dem Staat als Verlierer dazustehen, mag nachvollziehbar sein. Wird sie handlungsleitend, bleibt aber der Eindruck einer weinerlichen Hierarchie zurück. Kreative Minderheiten loten dann aus, was in Wirklichkeit geht
Wegweisendes Urteil
Das Urteil ist wegweisend, weil es die Unverhältnismäßigkeit des totalen Verbots öffentlicher Gottesdienste und den für andere Bereiche des öffentlichen Lebens inzwischen geltenden gelockerten Regeln feststellt.
Wird die vom Senat vorgesehene Acht-Tage-Frist umgesetzt, können Frankreichs Katholiken gemeinsam Pfingsten feiern. Das wäre in diesem Jahr auch ein Sieg der traditionsverbundenen Gläubigen.
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