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Kardinal Pell ist frei

Australiens oberstes Gericht hat die Haftstrafe des früheren vatikanischen Finanzdirektors wegen sexuellen Missbrauchs in allen fünf Fällen aufgehoben. Dieser zeigt sich erleichtert über den Freispruch und bekräftigt, die ihm vorgeworfenen Verbrechen nie begangen zu haben.
Kardinal Pell freigesprochen
Foto: James Ross (AAP) | Kardinal Pell hat das Gefängnis nun als freier Mann verlassen und bekräftigte bereits in einer Erklärung, dass er keine Verbrechen begangen habe.

Kardinal George Pell ist frei. Australiens oberstes Gericht hat am Dienstag die Haftstrafe des früheren vatikanischen Finanzdirektors wegen sexuellen Missbrauchs in allen fünf Fällen aufgehoben. Die sieben Richter im Berufungsverfahren urteilten, die Jury hätte Zweifel an der Schuld des 78-Jährigen haben müssen, lautete es in der Entscheidung, die das Gericht über den Kurzmitteilungsdienst Twitter bekanntgab.

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Verfahren kein Referendum über die Kirche

Kardinal Pell hat das Gericht nun als freier Mann verlassen und bekräftigte bereits in einer Erklärung, dass er keine Verbrechen begangen habe. „Ich habe stets meine Unschuld beteuert, während ich eine schwere Ungerechtigkeit erlitt“, so Pell. Das Verfahren gegen ihn sei kein Referendum über die katholische Kirche und auch kein Referendum über den Umgang der australischen Kirche mit sexuellem Missbrauch in der Kirche gewesen. „Es ging darum, ob ich diese abscheulichen Verbrechen begangen habe - was ich nicht getan habe“, schrieb Pell.

Das Berufungsverfahren war die letzte juristische Chance des australischen Kardinals, doch noch einen Freispruch zu erwirken. Zuvor war der 78-jährige Pell zu einer sechsjährigen Haftstrafe verurteilt worden. Im Dezember 2018 hatte ihn eine Geschworenen-Jury für schuldig befunden, 1996 als Erzbischof von Melbourne einen 13 Jahre alten Chorknaben missbraucht und einen anderen belästigt zu haben. Pell ist der höchstrangige katholische Geistliche, der jemals wegen Missbrauchsvorwürfen verurteilt wurde. Am Verfahren und dem Urteil in erster Instanz über Pell hatten Beobachter deutliche Kritik geübt. In Medien wurde es vielfach als Fehlurteil bezeichnet. Seine Anwälte hatten bereits in der ersten Berufung betont, dass die Verurteilung letztlich allein auf der Aussage eines einzelnen Klägers beruhe.

Beobachter übten deutliche Kritik am Verfahren

George Pell war ab 1987 als Weihbischof in Melbourne tätig; 1996 übernahm er das Amt des Erzbischofs der Diözese. Von 2001 bis 2014 war er Erzbischof von Sydney. Anschließend diente er unter Papst Franziskus als Leiter des Wirtschaftssekretariats des Vatikan. Aufgrund der Missbrauchsvorwürfe gegen seine Person war er bereits ab 2017 beurlaubt und ist seit Anfang 2019 offiziell aus der Funktion entlassen. Zugleich hatte der Vatikan in mehreren Stellungnahmen das Recht des Kardinals betont, alle Instanzen des Rechtsweges auszuschöpfen.

DT/mlu

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