Auf die Autorität Christi könnten sich ausschließlich die Bischöfe berufen, so Mückl in einem Beitrag der Synodalbeilage Welt&Kirche. Deswegen sei es ihre Aufgabe, drohende Irrtümer von den Gläubigen fernzuhalten. Wie auch in „Dei Verbum“ festgelegt, hätten die Bischöfe „das sichere Charisma der Wahrheit empfangen“.
Verpflichtende Glaubenslehre aus sich heraus verbindlich
Die Bischöfe übten ihr Amt aber „im Namen Jesu Christi“ aus, was beinhalte, dass sie „Vor-Gegebenes“ verwalten, „ indem sie dem geschriebenen oder überlieferten Wort Gottes dienen, nicht aber etwa über ihm stehen“.
„Die Autorität, auf die sich das Lehramt der Bischöfe stützt, ist somit keine eigene, sondern eine übertragene.“ Quelle der Autorität sei Jesus Christus, der das Wirken der Bischöfe mit dem Anspruch auf Verbindlichkeit, in bestimmten Fällen sogar mit dem Charisma der Unfehlbarkeit ausgestattet habe. Werde eine Glaubens- oder Sittenlehre vom Papst – dem Haupt des Bischofskollegiums - oder vom gesamten Kollegium als verpflichtend erklärt, sei sie dies aus sich heraus, nicht erst aufgrund der Zustimmung der Kirche. DT/ vwe
Wann Mehrheitsbeschlüsse einer Bischofskonferenz verbindliche Lehrautorität zukommt, lesen Sie in der kommenden Ausgabe von Welt&Kirche.