Am Freitagnachmittag hat die Synodalversammlung einstimmig den Handlungstext „Prävention sexualisierter Gewalt, Intervention und Umgang mit Tätern in der katholischen Kirche“ angenommen. Insgesamt 192 Synodale stimmten für das Papier in zweiter Lesung; vier Mitglieder enthielten sich. Auch alle Bischöfe stimmten für den Handlungstext, es gab keine Enthaltungen. Die Abstimmung erfolgte namentlich.
Annahme des Textes trotz mancher Mängel
In der vorherigen, relativ kurzen Aussprache warben alle Redner für die Annahme des Textes. Weihbischof Thomas Löhr erklärte, der Text sei sehr gut, wichtig und notwendig. „Wenn wir ihn früher gehabt hätten, wäre vielen Menschen viel Leid erspart geblieben.“ Gregor Podschun (BDKJ) bemängelte, der Text sei inkonsequent, da er zu Beginn auf klerikale Täter fokussiere, später jedoch auch von „pastoralen Mitarbeitern“ spreche. Außerdem spreche der Text von Maßnahmen für Täter wie Therapien, jedoch nicht von anderen „weitergehenden“ Maßnahmen, und stelle eine Wiedereinsetzung von Tätern in Aussicht. Das sei problematisch. Dennoch sei das Grundanliegen „so enorm wichtig“, dass auch er für den Text stimmen werde.
Julia Knop betonte diese Problematik der Möglichkeit einer Wiedereinsetzung von Tätern. „Hier hätte man weitergehen müssen.“ Michaela Labudda sagte in ihrer Wortmeldung, an erster Stelle müssten immer die Betroffenen stehen. In dem Text sei ein Missverhältnis in der Fokussierung festzustellen, das nachgebessert werden müsse. In dem Handlungstext heiße es, Tätern solle eine Person zur Seite gestellt werden, die ihren weiteren Berufs- und Lebensweg verfolge. Betroffene jedoch hätten oft keinen „Fall-Manager“, keine „Person, die für Retraumatisierung ansprechbar“ sei.
Vor der Debatte im Plenum erklärte die Antragskommission, dass sie im Vorfeld 95 Änderungsanträge zu behandeln gehabt hätte. Oft ginge es um Ringen um Begrifflichkeiten. Einer der Änderungsanträge sah eine Ergänzung des Titels vor, so dass der Titel des Handlungstextes nun heißt: "Prävention sexualisierter Gewalt, Intervention und Umgang mit Tätern und Beschuldigten in der Katholische Kirche“.
In dem Beschlusstext heißt es: „Dieser Handlungstext hat seinen Blick insbesondere auf die Kleriker gerichtet mit dem Ziel, Täterschaft zu verhindern.“ Die Prävention sexualisierter Gewalt sei bereits im Rahmen des Aufnahmeverfahrens zwischen Ausbildungsleitung und Interessent zu thematisieren, außerdem solle die Feedbackkultur aller im kirchlichen Dienst Tätigen in einer Rahmenordnung verankert werden. So solle es beispielsweise in (pastoralen) Teams regelmäßige Supervision geben. Spezielle Männer-, Gewalt- und Konfliktberatungsstellen sollten regelmäßig im Kreis der Mitarbeiter und auch in Klerikerkreisen vorgestellt werden und somit als mögliche Option der Hilfestellung und Unterstützung bekannt sein. Die Synodalversammlung beauftrage die deutschen Bischöfe, im Rahmen ihrer Visitationen auch die Themen sexualisierter Gewalt, Schutzkonzept und grenzachtendes Verhalten anzusprechen. Dies müsse entsprechend in der Visitationsordnung verankert werden, wo dies noch nicht der Fall sei.
Sei eine Täterschaft eines Klerikers nachgewiesen, brauche es für die Täter eine per Dekret ausgesprochene Auflage zur Therapie. Außerdem solle jedem Täter vom Ordinarius eine Art „Fall-Manager“ zugewiesen werden – eine Kontrollperson, die die Therapieauflagen überprüfe und den weiteren Berufs- und Lebensweg der Täter verfolge, ganz besonders bei Wechseln über Bistumsgrenzen hinaus.
Abschließend heißt es in dem Text, die Synodalversammlung beauftrage die Deutsche Bischofskonferenz, für die Klärung der noch offenen Fragen innerhalb von spätestens zwei Jahren ein Fachgremium einzusetzen. DT/sha
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