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Es gibt Unterschiede

Den Grundsatz, dass alle Menschen die gleichen Rechte haben, verdankt die Welt dem Christentum. Das aber bedeutet nicht, dass es keinen Unterschied macht, wie sich jemand verhält. Nicht alle Ausrichtungen haben den gleichen Wert vor Gott.
Das Jüngste Gericht von Hans Memling
Foto: IN | Am Tag des Jüngsten Gerichts scheidet Gott die Guten von den Bösen. Im Bild das Jüngste Gericht von Hans Memling im Nationalmuseum in Danzig.

Gleichheit ist das beherrschende Leitmotiv unserer Gesellschaft – und das ist auch zunächst einmal gut so! Der Gleichheitsgrundsatz ist eine fundamentale zivilisatorische Errungenschaft. „Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren.“ Diesen obersten Grundsatz der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte verdankt die Welt dem Christentum. Mögen Pseudohumanisten noch so oft behaupten, der Gedanke der Menschenwürde habe gegen die Kirche erkämpft werden müssen, die Faktenlage ist und bleibt eindeutig.

Es war der Glaube an die Gottebenbildlichkeit des Menschen und der damit einhergehende Gedanke der Gleichheit aller Menschen vor Gott, die dem Gleichheitsgrundsatz zum Durchbruch verhalfen.

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Gleichheit missverstanden

Bedauerlicherweise wird dieses Prinzip von vielen Leuten, darunter nicht wenige Kirchenvertreter, völlig missverstanden. So ist des Öfteren zu hören, es mache keinen Unterschied, ob man Christ sei oder Muslim, ob man mit einem Partner desselben oder des anderen Geschlechts verkehre, ob man regelmäßig die Messe besuche oder nicht und so weiter. Reagiert man darauf mit einem „Doch, das macht einen Unterschied!“, so kommt unweigerlich das Totschlagargument, vor Gott seien aber alle Menschen gleich.

Vielleicht hilft ein Blick in unser Rechtssystem, um dieses Missverständnis aufzuklären. „Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich“, heißt es in unserem Grundgesetz. Nach der soeben angeführten Logik würde daraus folgen, dass es vor Gericht keinen Unterschied mache, ob man jemanden umgebracht, Steuern hinterzogen oder gar nichts getan hat, dass also jeder das gleiche Urteil bekommen würde, da ja schließlich alle vor dem Gesetz gleich seien. Selbstverständlich ist das aber Unsinn. Gleichheit vor dem Gesetzt bedeutet, dass Herkunft, Geschlecht und so weiter keine Rolle spielen, wenn ein Mensch vor Gericht steht.

Nicht gleichgültig

Aber einen sehr großen Unterschied macht es, wie sich dieser Mensch zuvor verhalten hat. Davon wird sein Urteil abhängen. Der eine wird freigesprochen, der andere kommt ins Gefängnis, der dritte erhält eine Geldstrafe. Mit anderen Worten: Wir alle gehen gleich ins Gericht hinein, aber kommen nicht gleich wieder heraus. Wir sehen, die Frage von Gleichheit und Ungleichheit ist eine Frage des Zeitpunkts. Die Menschen sind gleich geboren, unterscheiden sich aber sehr wohl in ihren späteren Einstellungen und Handlungen. Zu Beginn des Lebens herrscht Gleichheit, an seinem Ende nicht. In der Zwischenzeit sollten wir nicht gleichgültig sein.

Der Auffassung, alle Ausrichtungen des Lebens hätten den gleichen Wert vor Gott, muss also mit heiligem Trotz widersprochen werden. Um nur ein Beispiel zu wählen: Es ist offensichtlich, dass der Unglaube dem Glauben nicht gleichzusetzen ist. Ebenso wenig kann dies für andere Glaubensrichtungen gelten. „Wer an mich glaubt, wird leben, auch wenn er stirbt“, heißt es aus dem Munde unseres Herrn, woraus man doch wohl im Umkehrschluss folgern darf, dass derjenige, der nicht an ihn glaubt, dieses Leben nicht erlangen wird.

Ein Irrtum 

Es ist ein naiver Irrtum zu meinen, alle Religionen seien inhaltlich gleichwertig und unterschieden sich nur in ihren äußeren Formen. In Wirklichkeit ist es sogar genau umgekehrt. Es sind die äußeren Formen, die in den meisten Religionen mehr oder weniger gleich sind. Alle großen Religionen kennen Gottesdienst, Predigt, Gebet, Askese, Verehrung besonderer Persönlichkeiten, heilige Texte, verschiedene Schulen und so weiter. Die jeweiligen Menschen- und Gottesbilder jedoch könnten oft unterschiedlicher nicht sein.

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