Daher hat die kirchliche Lehre in Bezug auf die Zulassung zu den Sakramenten immer verlangt, dass die Gläubigen nicht im Widerspruch zur christlichen Lebensform stehen. Der heilige Thomas sagt, man dürfe niemanden zu den Sakramenten zulassen, der sündigt, denn „in den sakramentalen Zeichen darf nichts Falsches sein“ (Summe der Theologie, III q. 68 a. 4). Es wäre also möglich, dass jemand aufgrund unüberwindlicher Unwissenheit keine Schuld hat vor Gott und dennoch die Absolution nicht empfangen kann.
Credo
Kluge Verwalter der Gnade führen behutsam.
Es ist wichtig, sich in Erinnerung zu rufen, dass die Sakramente keine privaten innerlichen Begegnungen der Gläubigen mit Gott sind, sondern sichtbarer Ausdruck des Glaubens der Kirche. Von Kardinal Gerhard Ludwig Müller