Logo Johann Wilhelm Naumann Stiftung Köln

Erzbistum Köln rudert zurück: „Unvergleichbarer Einzelfall“

Das Erzbistum Köln hat dementiert, dass es sich bei den Schulden eines Diözesanpriesters, die in den vergangenen Tagen Schlagzeilen gemacht hatten, um Spielschulden gehandelt habe.
Erzbistum Köln - Dom
Foto: Oliver Berg (dpa) | In der Sache der Schuldentilgung für einen Priester rudert das Erzbistum Köln zurück: Keine Erkenntnis über Spielschulden.

Dem Erzbistum lägen keinerlei Erkenntnisse vor, dass es sich bei den Verbindlichkeiten um „Spielschulden“ handele, teilte die Pressestelle dieser Zeitung heute auf Anfrage mit. In der Karwoche hatten der Kölner Stadt-Anzeiger, WDR, die „Süddeutsche Zeitung“ und „Die Welt“ Berichte veröffentlicht, wonach das Erzbistum in den Jahren 2015 und 2016 in mehreren Tranchen 500 000 Euro Spielschulden eines Geistlichen beglichen habe und 650 000 Lohnsteuer inklusive Zinsen nachgezahlt habe. Das Erzbistum hatte entsprechende Berichte des Kölner Stadt-Anzeiger und WDR zunächst bestätigt.

Lesen Sie auch:

Keine Angabe zur Art der Schulden

Gegenüber dieser Zeitung bestätigte das Erzbistum heute, dass es zur Art der Verbindlichkeiten aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes keine Stellung nehmen könne. Es handele sich im beschriebenen Fall „um einen unvergleichbaren Einzelfall, der sich heute so nicht wiederholen würde“. Im Fall des Priesters, den das Erzbistum Köln in den Jahren 2015 und 2016 bei der Begleichung seiner Verbindlichkeiten unterstützt habe, sei die Entscheidung aufgrund „seiner akuten und völlig außergewöhnlichen, persönlichen Notlage“ gefallen.

Für die Tilgung dieser Verbindlichkeiten seien keine Kirchensteuermittel verwendet worden. Es handele sich hierbei um Mittel aus einem frei verfügbaren Sondervermögen (BB-Fonds). „Hierbei ist wichtig festzuhalten, dass kein Cent verwendet wurde, der für die Zahlung von Leistungen an Betroffene von sexualisierter Gewalt vorgesehen war und ist. Die dafür gebildeten Rückstellungen existieren weiterhin in voller Höhe“, teilt das Erzbistum mit.

Rechtliche Prüfung

Die rechtliche Überprüfung des Sachverhalts habe ergeben, dass die Voraussetzung für eine Gremienbeteiligung nach der Partikularnorm Nr. 18 der DBK in den Jahren 2015/2016 nicht vorgelegen habe. Die Tilgung sei weitgehend durch eine mit der Schuldenverwaltung beauftragte Stelle eines Sozialverbands abgewickelt worden. Das Erzbistum habe die Leistungen im Ergebnis auch steuerlich als Lohn behandeln müssen. Diese Steuerschuld sei 2020 aus dem laufenden Etat des Erzbistums beglichen worden. Da dadurch kein Budget im Wirtschaftsplan überschritten wurde, sei keine Wirtschaftsplanabweichung notwendig geworden. DT/reg

Die Printausgabe der Tagespost vervollständigt aktuelle Nachrichten auf die-tagespost.de mit Hintergründen und Analysen.

Themen & Autoren
Meldung Erzbistum Köln

Weitere Artikel

Kirche

Die deutschen Bischöfe werden beim Synodalen Ausschuss wohl keine kirchenrechtskonforme Lösung finden. Das Mehrheitsprinzip eröffnet einen rechtsfreien Raum.
25.04.2024, 11 Uhr
Regina Einig