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So erklärt die Polizei die Vorkommnisse in Köln

Eine Räumung der Demonstrationswege beim „Marsch für das Leben“ wäre laut Polizei nur unter „erheblichem Einsatz von Zwangsmitteln“ möglich gewesen.
Gegendemonstranten beim Marsch für das Leben in Köln
Foto: IMAGO/Guido Schiefer (www.imago-images.de) | Der Marsch für das Leben in Köln hat heftige Reaktionen hervorgerufen.

Beim ersten „Marsch für das Leben“ in Köln ist es zu gewaltsamen Ausschreitungen gekommen. Wie die „Tagespost“ berichtete, war nicht nur der geplante Marschweg bereits zu Beginn von Gegendemonstranten blockiert, auch die Ausweichroute und später der Heumarkt war von Gegnern der Veranstaltung besetzt. Warum es nicht möglich war, den Demonstrationsweg freizuhalten, dazu äußerte sich jetzt Polizeihauptkommissar Christoph Gilles von der Kölner Polizei gegenüber der „Tagespost“.

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Gilles erklärte, dass die Räumung der blockierten Alternativroute über die Pipinstraße veranlasst worden war. Allerdings habe sich schnell herausgestellt, „dass eine Räumung nur unter einem erheblichen Einsatz von Zwangsmitteln wie Einsatzmehrzweckstock und Pfefferspray möglich gewesen wäre“, so Gilles.

„Aufhältige Gegendemonstranten zurückgedrängt“ 

Nach „Abwägung der betroffenen Grundrechte“ sei eine weitere Alternativroute geplant worden, die auf Wunsch der Versammlungsleiterin des „Marsches für das Leben“ wieder auf den Heumarkt zurückgeführt wurde. Jedoch war auch der Heumarkt komplett von Gegendemonstranten besetzt. Nach Angaben der Polizei haben „die anwesenden Beamtinnen und Beamten“ den Platz „geschützt und gesichert“, indem sie „aufhältige Gegendemonstranten zurückgedrängt“ hätten.

Wie viele Polizeikräfte bei dem Marsch für das Leben im Einsatz waren, konnte der Polizeihauptkommissar „aus einsatztaktischen Gründen“ nicht sagen. Warum Polizisten aus Hamburg den Marsch begleitet hatten, erklärt er damit, dass Einsatzkräfte der Bereitschaftspolizei von Nordrhein-Westfalen „grundsätzlich landesweit disponibel“ seien und „je nach Bedarf durch die jeweils einsatzführende Kreispolizeibehörde zentral bei einer Landesoberbehörde angefordert“ werden. Es sei selbst nicht unüblich, „Kräfte aus anderen Bundesländern“ anzufordern, so Gilles.  DT/dsc

Lesen Sie in der kommenden Ausgabe der Tagespost ausführliche Berichte zum Marsch für das Leben in Köln und Berlin.

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