Im Blickpunkt: Kompetenz und Transparenz

Die Aufarbeitung des Eichstätter Finanzskandals zeigt damit überdeutlich, wie sehr vor allem Bischöfe und Generalvikare auf externe Kompetenz angewiesen sind. Von Kilian Martin

Eichstätts Bischof Gregor Maria Hanke darf sich durch den Bericht der von ihm beauftragten unabhängigen Gutachter bestärkt fühlen. Ein Rücktritt des Oberhirten, der nach dem Bekanntwerden des Finanzskandals in seinem Bistum vor einem Jahr auch von ihm selbst ins Gespräch gebracht worden war, ist nun keine sinnvolle Option mehr. Die Münchner Anwälte waren beauftragt, den Ursachen der massiven Misswirtschaft „ohne Ansehen der Person“ nachzuspüren. Die intensive Untersuchung der Person des Bischofs selbst brachte dabei vor allem zutage, dass dieser in den zurückliegenden Jahren grundsätzlich richtig gehandelt hat.

Hankes unbedingtes Drängen auf größtmögliche Transparenz ist der entscheidende Faktor nicht nur in der Aufdeckung des Skandals. Seinem unermüdlichen Einsatz ist es auch zu verdanken, dass die von den Anwälten beschriebenen Missstände heute weitestgehend beseitigt sind. Die ehemaligen Verantwortlichen sind nicht mehr im Amt, gegen sie wird teilweise seit Monaten strafrechtlich ermittelt. Ihre Ämter wurden längst grundlegend untersucht und reformiert. Trotz allem bleibt dem Bistum Eichstätt ein Verlust von wahrscheinlich mehreren zehn Millionen Euro.

So muss der Bericht Hanke und allen seinen Amtsbrüdern zu denken geben. Denn das von den Gutachtern beschriebene „System Eichstätt“, das diesen Skandal verursacht hat, ist im Kern keine Besonderheit der kleinen oberbayerischen Bischofsstadt. Nicht nur an der Altmühl wurden und werden wichtige Positionen von den falschen Personen besetzt. Die strukturelle Gestalt der katholischen Kirche in Deutschland erfordert von den Entscheidungsträgern überall höchstmögliche Kompetenz und Professionalität. Diese ist durch nichts zu ersetzen, im Zweifel auch nicht durch Weihegewalt.

Die Aufarbeitung des Eichstätter Finanzskandals zeigt damit überdeutlich, wie sehr vor allem Bischöfe und Generalvikare auf externe Kompetenz angewiesen sind. Sehr wichtig ist in diesem Zusammenhang auch die Empfehlung der Anwälte, den Generalvikar in seinen Aufgaben grundsätzlich zu entlasten. Die Idee eines Amtschefs, wie sie etwa im Erzbistum München und Freising ins Gespräch gebracht wurde, hat vor diesem Hintergrund viel für sich. Je weniger der Generalvikar selbst in operative Tätigkeiten eingebunden ist, desto besser kann er auch deren Entwicklung beobachten und prüfen. Vor allem aber entlastet ein solches System auch Kleriker vom unrealistischen Bild, jede Position erfolgreich besetzen zu können.

Und schließlich erhält Bischof Hanke durch den Bericht seiner Prüfer nun neuen Rückenwind für sein Bestreben, größtmögliche Transparenz im Bereich der kirchlichen Finanzen zu schaffen. Sein konsequentes Engagement auch gegen Widerstände in der eigenen Verwaltung sei, so stellen die Anwälte fest, der Schlüssel zur Aufklärung des Skandals. Von einer „Intransparenz, die ihresgleichen sucht“, habe Hanke sein Bistum binnen weniger Jahre zum heutigen Stand geführt, wo Fehler klar benannt und abgestellt werden. Zu Recht drängt der Eichstätter Bischof daher auch schon lange darauf, dass die übrigen deutschen Bischöfe es ihm gleich tun. Denn die vor Jahren von der Bischofskonferenz beschlossene Transparenzoffensive hat mancherorts bis heute kaum zählbare Ergebnisse hervorgebracht. Am Fall Eichstätt lässt sich ablesen, welche Folgen das haben kann.

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