Ende 1947 zwangen die Kommunisten Rumäniens König Michael I. zum Rücktritt und schickten ihn in Exil. Schon vorher war der Druck auf die Kirche spürbar, seitdem nach der Kapitulation Rumäniens am 23. August 1944 das mit dem Deutschen Reich verbündete Land die Fronten wechselte. Dadurch gewannen die Kommunisten zunehmend an Macht und begannen, das kirchliche Vereinswesen und Gemeindeleben zu ersticken.
Über die Zeit nach dem erzwungenen Rücktritt des Königs schrieb der Dobrudscha-deutsche Priester Hieronymus Menges, der als Hochschullehrer und Prälat die Verfolgung und Jahre im Gefängnis erlebte: „Mit einem Schlag füllten sich die Gefängnisse, da es galt, alle Etablierten der alten Ordnung politisch und gesellschaftlich auszuschalten. Die Macht der Geheimpolizei wuchs ins Ungeheure, jeder zitterte vor ihr. Im April 1948 wurden die Fabriken und größere Landgüter verstaatlicht, im Juli die katholischen Schulen, Einrichtungen und Klöster. Die römisch-katholische Kirche wurde von fünf auf zwei Diözesen zusammengestrichen, das Konkordat mit dem Heiligen Stuhl einseitig gekündigt. Im Oktober 1948 wurde die Unierte Kirche glattwegs aufgelöst und der orthodoxen Kirche einverleibt; die sechs Bischöfe, viele Prälaten, Priester und Gläubige wurden verhaftet, die Kirchen und Pfarrhäuser wurden der orthodoxen Kirche übergeben, das Vermögen verstaatlicht. Jeder Widerstand wurde unbarmherzig niedergemetzelt.“ Dieser Zustand dauerte bis Ende 1989, als der Diktator Ceausescu gestürzt und hingerichtet wurde, ein Sonderfall bei der Wende in Osteuropa.
Über kein Land des Ostblocks gab es im Westen so irrige Meinungen wie über Rumänien. Dieses Land mit seiner total stalinistischen Innenpolitik und dem raffiniertesten Spitzelsystem der kommunistischen Welt wurde oft für relativ freiheitlich gehalten, weil die außenpolitischen Manöver Ceausescus von westlichen Beobachtern und Ceausescu-Biographen innenpolitisch falsch gedeutet wurden. Diese falsche Einschätzung galt auch von der Lage der Kirchen in Rumänien. Man muss die regelmäßigen Berichte der Internationalen Kongresse „Kirche in Not“ in Königstein lesen, um das Ausmaß der Verfolgung zu ermessen.
Nach der Verfassung der Sozialistischen Republik Rumänien vom 21. August 1965 war allen Bürgern die Gewissensfreiheit garantiert. „Jeder ist frei, seinen religiösen Glauben frei zu bekennen. Die Freiheit der religiösen Kultausübung ist gewährleistet. Die religiösen Kultausübungen organisieren sich und funktionieren auf freie Weise. Der Gang der Organisation und Ausübung der religiösen Kulte ist durch Gesetz geregelt.“ Das Kultusgesetz, das die Ausübung regelte, stammte bereits vom 4. August 1948. Es enthielt die eindeutige Bestimmung in Artikel 51, dass „dem Kultusministerium uneingeschränkte Kontrolle des kirchlichen Unterrichts und der kirchlichen Verwaltung zusteht“. Artikel 22 schrieb sogar die Größe von Diözesen vor, die mindestens 750 000 Gläubige haben mussten. „Keine Religionsgemeinschaft und keiner ihrer Würdenträger darf Beziehungen zu Religionsgemeinschaften des Auslandes unterhalten, es sei denn mit Genehmigung des Kultusministeriums und durch Vermittlung des Ministeriums für Auswärtige Angelegenheiten.“
Von über 21 Millionen rumänischen Staatsbürgern der Volkszählung 1977 waren etwa 16 Millionen orthodox, sodass die Rumänische Orthodoxe Kirche nach der Russischen die zweitgrößte orthodoxe Nationalkirche ist. Drei Millionen rumänischer Staatsbürger sind katholisch, doch von ihnen durften sich nur knapp die Hälfte als Katholiken bekennen, da die Unierten des byzantinischen Ritus wie in der Ukraine zwangsweise aufgelöst und in die orthodoxe Kirche gezwungen wurden. Protestanten gab es mehr als eine Million, größtenteils Kalviner, aber auch lutherische Siebenbürger Sachsen. Dazu kamen Unitarier, Altgläubige, armenische Gregorianer, Juden und Muslime.
Die Vielzahl von Religionsgemeinschaften ist heute durch die nationale Komponente noch mannigfacher. Unter den römischen Katholiken finden wir neben Rumänen in der Moldau vor allem Ungarn, deutsche Donauschwaben, kroatische, bulgarische und slowakische Gläubige. Die Kalviner sind meist Ungarn, die Lutheraner deutschsprachig. Die armenische Kirche ist gleichzeitig Nationalkirche, die Altgläubigen und die Angehörigen der Sekten in der Dobrudscha sprechen russisch und ukrainisch, die Muslime türkisch und tatarisch. Da aber Religion und Volkstum in Südosteuropa eng verwoben sind, war die Assimilierungspolitik in Bukarest, die Entnationalisierung der Volksgruppen und der nationalen Minderheiten und ihr im Parteikonzept vorgeplantes „Aufgehen in der einen sozialistischen Nation“, auch ein Mittel des Kampfes gegen die Volkskirche.
Nach dem Annuario Pontificio zählte Rumänien sechs lateinische Diözesen, von denen aber nur Karlsburg (Alba Julia) und Bukarest einen Bischofssitz hatten. Die übrigen Diözesen, nämlich Jassy, Sathmar, Großwardein und Temeschburg, waren ohne Bischof, ja diese verwaisten Diözesen waren vom Staat nicht einmal als solche anerkannt, da Artikel 22 des Kultusgesetzes anordnete, dass jeder Diözese eine Anzahl von 750 000 Gläubigen zugrunde zu legen sei.
Es gab in Rumänien keine katholischen Klöster mehr, seitdem am 1. August 1949 der Erlass Nummer 810 die Auflösung der Orden der lateinischen Kirche vorgeschrieben hatte. Es hieß in Artikel 1 dieses Erlasses: „Im gesamten Gebiet der Volksrepublik Rumänien hören Zusammenschluss und Organisation folgender römisch-katholischer Orden und Kongregationen und alle Einrichtungen, die ihnen unterstellt sind, auf zu bestehen, sei es, dass sie als juristische oder als faktische Vereinigung anerkannt sind.“ Es folgen dann im Erlass die Namen der 15 in Rumänien verbreiteten Orden und Kongregationen. Bis zur Wende war dieser Erlass gültig.
„Es ist für die Lage der Kirche in Rumänien bezeichnend, dass der Staat orthodoxe Klöster zur Pflege der alten rumänischen Klöster und ihrer Kirchen duldet, jedes katholische klösterliche Gemeinschaftsleben aber unterdrückt. So ist jungen Frauen, die dazu bereit wären, der Eintritt in ein Kloster verwehrt. – Und die alten Schwestern aus der Zeit vor 1948? Wer könnte das Leid beschreiben, das diese Schwestern mitzumachen hatten, wenn sie nicht bereit waren, in Zivil und getrennt von der Schwesterngemeinschaft Unterricht zu erteilen. Da die meisten ehemaligen Schwestern aus Angst, den Atheismus lehren zu müssen, dazu nicht bereit waren, gingen sie den harten Weg der Entbehrung und der Isolation, als stille Bekennerinnen und Dulderinnen für den katholischen Glauben.“ So umriss ein Kenner die Lage, der donauschwäbische Prälat Josef Haltmayer, die Situation. In zwei Konzentrationsklöstern (St. Agnes-Bukarest und Obertömösch) interniert, lebten diese alten Schwestern, ohne Nachwuchs aufnehmen zu dürfen.
Wie in der Ukraine und in der CSSR war auch in Rumänien die unierte griechisch-katholische Kirche verboten. Nur 38 von 1 810 Priestern konnten vom Staat so unter Druck gesetzt werden, am 1. Oktober 1948 ein Dokument zu unterschreiben, das ausgerechnet 250 Jahre nach der Union von Alba Julia diese Union auflösen und die „Rückkehr“ in die orthodoxe Kirche beschließen sollte. Bischof Hossu von Klausenburg hatte aber schon am Vorabend dieser Versammlung alle eventuelle Teilnehmer exkommuniziert, zudem hatte diese von den kommunistischen Behörden erzwungene Versammlung keinerlei rechtmäßigen Charakter und schon gar nicht die Autorität einer Synode, wie von kommunistischer und orthodoxer Seite immer wieder behauptet wurde. Ein Regierungsdekret hob am 1. Dezember 1948 die Rumänisch-Unierte Kirche auf. Bis nach der Wende durfte im Land nichts mehr an die Unierten erinnern. Die verhafteten Bischöfe starben in der Folgezeit im Kerker, die ersten drei in Sighet. Die drei Überlebenden wurden nach Curtea d'Arges gebracht, ein beliebtes Ausflugsziel aller Bukarest-Touristen. Später kamen sie getrennt in drei verschiedene orthodoxe Klöster. 1959 starb Bischof Balan, 1964 Bischof Rossu in Gherla.
Der letzte Bischof der unierten Hierarchie Rumäniens war Julius Hossu. 1969 wurde er von Papst Paul VI. zum Kardinal in petto ernannt. Erst 1973, drei Jahre nach seinem Tode, wurde im Konsistorium vom 3. März sein Name genannt, „als Symbol und Repräsentant des Glaubens vieler Bischöfe, Priester, Mönche und Gläubigen der rumänischen Kirche des byzantinischen Ritus“, wie der „Osservatore Romano“ vom 5./6. März 1973 meldete. Die nach 1950 geheim geweihten Bischöfe waren bis 1964 im Gefängnis und wurden nie im Päpstlichen Jahrbuch genannt.
Als kirchliche Lehranstalten existierten in Rumänien nur die beiden Priesterseminare in Karlsburg und Jassy. Der freiwillige Religionsunterricht durfte nur in kirchlichen Räumen, meist Pfarrhäusern, stattfinden und war vielerlei Schikanen unterworfen. So durften die Geistlichen beim Religionsunterricht keinerlei Hilfsmittel, nicht einmal die Bibel gebrauchen und war es den Kindern verboten, sich in der Glaubenslehre Notizen zu machen. Grundlage dieser strengen Bestimmungen war Artikel 51 des Kultusgesetzes, wonach dem Staat „uneingeschränkte Kontrolle des kirchlichen Unterrichts und der kirchlichen Verwaltung zusteht“.
Das Leben in Rumänien war geprägt von der Angst und dem Misstrauen vor der allgegenwärtigen Geheimpolizei. Bekanntlich war jeder rumänische Staatsbürger verpflichtet, jedes Gespräch und jeglichen Kontakt mit einem westlichen Besucher binnen 24 Stunden der Polizei zu melden. Gegenüber Gläubigen und vor allem Geistlichen wurde die Maßnahme besonders streng angewandt. Nichteinhaltung wurde bestraft.
Dennoch lebte die katholische Kirche Rumäniens in einer für uns beschämenden Gläubigkeit und Treue. Der Besuch der Sonntagsmesse war sehr gut, in der Moldau gingen noch 80 Prozent der Katholiken ihrer Sonntagspflicht nach. Die Kinder wurden fast alle getauft. Leider erschwerte das totale Verbot religiöser Publikation die religiöse Unterweisung. Während Kalviner, Lutheraner und Juden, die zahlenmäßig kleiner waren als die Katholiken, wenigstens ein bescheidenes Pressewesen hatten, war dies den Katholiken bis zur Wende verwehrt. Durch die totale Überwachung und Kontrolle des Staates war Laienarbeit im Sinne des II. Vatikanum in Rumänien nicht möglich. Doch setzten sich mutige Laien für die Rechte der Kirche ein. Denn auch in Rumänien hatten religiöse Dissidenten die Mauer des Schweigens durchbrochen und wandten sich an die Öffentlichkeit. Wir erfuhren durch ihre Dokumente von den blutigen Jahren nach 1948, von Priestern in Versteck und Untergrund, vom Armee-Einsatz gegen Gläubige zum Beispiel in der Umgebung von Bacau, von Morden an Priestern und Gläubigen. Der Autor eines Dokuments aus der Moldau schilderte das heroische Leben von Bischof Anton Durcovici, die bischofslose Zeit der Diözese Jassy bis 1965 und die Schikanen gegen das Seminar Jassy. Ein eigenes Kapitel widmete er den Priestern, die auch nach der Amnestie von 1964 behindert wurden.
Auch über verhinderte Renovierungen von Kirchen und Verbote von Kirchenneubauten wurden wir informiert, wobei Namen von Personen und Örtlichkeiten angegeben wurden und nachkontrolliert werden konnten. Es waren erschütternde Fakten, die für die damalige Situation nur Bezeichnung wie Drama oder Kalvaria angebracht erscheinen lassen.
Aber auch in Rumänien ist die Kirche wieder aufgeblüht. Das Bistum Temeschburg hat mit Martin Roos einen deutschen Bischof; der aus Rumänien stammt, in Königstein Theologie studierte und nach der Wende als Priester in seine Heimat zurückging. Papst Johannes Paul II. konnte das Land besuchen, das seit 2004 auch Mitglied der EU ist. Aber kommunistische Seilschaften und Kreise sind leider immer noch lebendig.
Professor Grulich ist Experte für die Kirchengeschichte Mittel- und Osteuropas.