Der Fall Peter H ., der Anfang des Jahres im Zusammenhang mit dem Münchner Missbrauchsgutachten den emeritierten Papst Benedikt XVI. an den Pranger stellte, wird nun wieder aufgerollt: Ein Opfer des Essener Diözesanpriesters Peter H. hat neben dem Täter selbst, dem Bistum München-Freising und Kardinal Friedrich Wetter auch Benedikt XVI. angeklagt. Wie die Nachrichtenagentur dpa heute mitteilte, will sich der papa emeritus dem Fall stellen und hat seine Verteidigungsbereitschaft erklärt. Er war gerade amtierender Erzbischof von München und Freising, als der Täter in sein Bistum versetzt wurde. Das Münchener Gutachten hat Kardinal Ratzinger kein Fehlverhalten in diesem Fall nachweisen können.
Der Fall hat strafrechtlich keine Relevanz
Laut Mitteilung hätte Benedikt XVI. sich nicht verteidigen müssen. Der Prozess ist straffrechtlich nicht mehr relevant; es geht aber um die Schuld, die Bistumsverantwortliche in dem Fall möglicherweise auf sich geladen haben, heißt es in der Mitteilung. Hätte Benedikt XVI. keine Verteidigungsbereitschaft gezeigt, wäre zwar ein Versäumnisurteil ergangen, dies hätte für den ehemaligen Papst allerdings keine Konsequenzen gehabt; das Gericht hätte sich dann mit den Vorwürfen gegen nicht auseinandersetzen müssen.
Der papa emeritus lässt sich von der Kanzlei „Hogan Lovells“ vertreten. Wie die anderen Angeklagten hat auch Benedikt XVI. um eine Fristverlängerung gebeten. Er hat nun bis zum 24. Januar Zeit, inhaltlich auf die Klage zu antworten. DT/dsc
Die Printausgabe der Tagespost vervollständigt aktuelle Nachrichten auf die-tagespost.de mit Hintergründen und Analysen.