MENÜ
Klarer Kurs, Katholischer Journalismus
Archiv Inhalt

Zeitung: Fall Limburg betrifft Kirchenrecht

Berlin (DT/KNA) Die Vorwürfe gegen Bischof Franz-Peter Tebartz-van Elst mit Blick auf den Bau des neuen Limburger Diözesanzentrums sind einem Zeitungsbericht zufolge strafrechtlich nicht relevant. „Es ist ausschließlich das Kirchenrecht betroffen“, zitiert die „Welt am Sonntag“ einen Verfasser des bislang unveröffentlichten kirchlichen Prüfberichts, der nicht namentlich genannt werden will. In dem Bericht zu den Baukostensteigerungen seien keine Verstöße gegen staatliche Gesetze oder Vorschriften nachgewiesen. Nun sei ein Kirchenrechtler damit beauftragt zu überprüfen, ob der Bischof richtig gehandelt habe. Der Bericht liegt dem Vorsitzenden der Bischofskonferenz, Erzbischof Robert Zollitsch, seit Freitag vor.

Hinweis: Dieser Archiv-Artikel ist nur für unsere Digital-Abonnenten verfügbar.
3 Wochen Kostenlos
0,00
  • Mit Vertrauensgarantie
  • Lieferung endet automatisch
  • Ohne Risiko
Unsere Empfehlung
Digital-Abo
14,40 € / mtl.
  • Monatlich kündbar
  • Unbegrenzter Zugriff auf die-tagespost.de.
  • Unbegrenzter Zugriff auf alle ePaper-Ausgaben.
  • Für Print-Abonnenten nur 3,00€ / mtl.
Komplett-Abo
20,20 € / mtl.
  • Print & Digital
  • Mit Vertrauensgarantie
  • Flexible Zahlweisen möglich
  • Unbegrenzt Zugriff auf die-tagespost.de
  • Unbegrenzt Zugriff auf ePaper-Ausgaben