Berlin (DT/KNA) Die Vorwürfe gegen Bischof Franz-Peter Tebartz-van Elst mit Blick auf den Bau des neuen Limburger Diözesanzentrums sind einem Zeitungsbericht zufolge strafrechtlich nicht relevant. „Es ist ausschließlich das Kirchenrecht betroffen“, zitiert die „Welt am Sonntag“ einen Verfasser des bislang unveröffentlichten kirchlichen Prüfberichts, der nicht namentlich genannt werden will. In dem Bericht zu den Baukostensteigerungen seien keine Verstöße gegen staatliche Gesetze oder Vorschriften nachgewiesen. Nun sei ein Kirchenrechtler damit beauftragt zu überprüfen, ob der Bischof richtig gehandelt habe. Der Bericht liegt dem Vorsitzenden der Bischofskonferenz, Erzbischof Robert Zollitsch, seit Freitag vor.