Freiburg (DT/KNA) Der emeritierte Kirchenrechtler Hartmut Zapp sieht das am Mittwoch ergangene Urteil des Bundesverwaltungsgerichts in seinem Rechtsstreit mit dem Erzbistum Freiburg über seinen Kirchenaustritt von den Medien missverstanden. Das Gericht habe die Klage des Erzbistums endgültig abgewiesen, erklärte die Anwälte Zapps am Samstag in Freiburg. Die Erzdiözese sei danach mit ihrer Rechtsauffassung, wonach Zapp mit dem erklärten Austritt aus der „römisch-katholischen Kirche, Körperschaft des öffentlichen Rechts“ nicht aus der römisch-katholischen Kirche ausgetreten sei, „vollumfänglich unterlegen“.