Herr Professor Aymans, die deutschen Bischöfe haben einen „synodalen Weg“ beschlossen. Gibt es das – als kirchenrechtlichen Begriff? „Synodaler Weg“ ist kein kirchenrechtlicher Begriff. Der aus dem Griechischen kommende und im Kirchenrecht tradierte Begriff der „Synode“ bedeutet ja „gemeinsamer Weg“. Unter der Bezeichnung „synodaler Weg“ wird man sich deshalb etwas Synodenähnliches vorzustellen haben. Es geht darum, die Bezeichnung „Synode“ zu umgehen, um nicht die rechtlichen Vorgaben erfüllen zu müssen, die mit dieser Rechtsfigur verbunden sind, und doch ähnliche Ziele zu erreichen. Welche Verbindlichkeit kommt den Beschlüssen eines solchen Gremiums zu? ...
Kirche
Winfried Aymans: „Nie im Widerspruch zur Lehre“
Der emeritierte Münchner Kirchenrechtler Winfried Aymans warnt vor unrealistischen Erwartungen an den von den deutschen Bischöfen beschlossenen synodalen Weg. Die einschlägigen Beschlüsse haben keine Verbindlichkeit. Von Regina Einig