Der Synodale Weg widmet sich in seine Forum „Macht und Gewaltenteilung in der Kirche – Gemeinsame Teilnahme und Teilhabe am Sendungsauftrag“ Fragen der Leitungsvollmacht und –kompetenz in der Kirche. Dabei wird das Amt in erster Linie funktional aufgefasst. Doch ist das mit Lehre und Tradition der Kirche vereinbar?
Wesensmerkmale nicht veränderbar
Kardinal Kurt Koch weißt in der „Tagespost“-Beilage „welt&kirche“ darauf hin, dass der Bischof in erster Linie Zeuge des apostolischen Glaubens ist, der durch personale Sukzession in der Nachfolge der Apostel steht. Der Bischof könne dieses Zeugnis auch nicht delegieren, vielmehr ist er berufen, mit seiner ganzen Person Zeuge zu sein. Ohne ihn als Apostelnachfolger höre die Kirche auf, apostolisch zu sein. Die Grundgegebenheiten der apostolischen Kirche seien daher auch heute für die Kirche wesentliches Erbe: sie dürfen nicht voneinander isoliert oder getrennt werden, denn sie sind bleibende Wesensmerkmale, mit denen sich die Kirche in apostolischer Zeit konstituiert hat.
Dem Glauben verpflichtet
Aufgrund der engen Zusammengehörigkeit von Weitergabe des Wortes Gottes und personaler Zeugenschaft werde einsichtig, weshalb sich in der frühen Kirche die Überzeugung von der apostolischen Sukzession im Bischofsamt herausgebildet hat, das im Dienst der treuen Weitergabe des Wortes Gottes und der apostolischen Tradition steht. Mit dieser Verpflichtung lebe der Bischof auch heute, wie eine der zentralen Fragen dokumentiert, die dem Kandidaten vor seiner Bischofsweihe gestellt werden: „Bist du bereit, das von den Aposteln überlieferte Glaubensgut, das immer und überall in der Kirche bewahrt wurde, rein und unverkürzt weiterzugeben?“ In dieser Frage leuchte der tiefste Grund auf, dass die Kirche ohne Apostelnachfolger nicht apostolisch sein könne, so der Präsident des Päpstlichen Einheitsrates weiter. DT/ska
Lesen Sie den ganzen Beitrag des Kardinals in der kommenden "Tagespost"-Beilage "welt&kirche".