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Von Teuffenbach verteidigt Vorwürfe gegen Schönstatt-Gründer Kentenich

Es gibt keine publizierten Dokumente, die belegen, dass die Missbrauchsvorwürfe gegen den Gründer der Schönstattbewegung, Pater Josef Kentenich, entkräftet seien, so die Kirchenhistorikerin Alexandra von Teuffenbach. An das Schönstattwerk appelliert sie, die Akten und Dokumente zur Klärung zu veröffentlichen.
Missbrauchsvorwürfe gegen Pater Kentenich
Foto: dpa | „Wenn ein begründeter Verdacht auf moralisches Fehlverhalten des Kandidaten für die Seligsprechung besteht, gibt die Glaubenskongregation kein grünes Licht für den Beginn eines Verfahrens“, heißt es in der Erklärung ...

Die in Rom wirkende Theologin und Kirchenhistorikerin Alexandra von Teuffenbach hat die in einem exklusiven Beitrag für die "Tagespost" geäußerten Missbrauchsvorwürfe gegen den Gründer der internationalen Schönstattbewegung, Pater Josef Kentenich, verteidigt. Zuvor hatte die Schönstatt-Bewegung die Vorwürfe zurückgewiesen. Die Beschuldigungen seien schon lange bekannt und bereits entkräftet worden, teilte die Bewegung am Donnerstag mit.

„Hätte es eine entsprechende Publikation gegeben,
wären die Veröffentlichungen meinerseits nicht nötig gewesen“
Alexandra von Teuffenbach

Dieser Darstellung widerspricht von Teuffenbach am Samstag in einer Stellungnahme: „Hätte es eine entsprechende Publikation gegeben, wären die Veröffentlichungen meinerseits nicht nötig gewesen.“ Da dies aber nach ihrem Kenntnisstand nicht geschehen sei, habe sie sich „gedrängt“ gesehen, „die Biografie des Gründers, dessen Kult das Schönstattwerk betreibt, um einige Elemente zu ergänzen“.

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In dem Beitrag für die "Tagespost" hatte von Teuffenbach auf der Grundlage bislang unausgewerteter Dokumente dargelegt, dass der Gründer der Gemeinschaft der Marienschwestern von Schwestern des systematischen Machtmissbrauchs und sexuellen Missbrauchs in einem Fall bezichtigt wurde. Vom Heiligen Offizium, der Vorgängerorganisation der Kongregation für die Glaubenslehre ernannte Visitatoren schenkten den Zeugnissen der Schwestern Glauben. In ihren Ende der 40er, Anfang der 50er Jahre erstellten Berichten nach Rom zeichneten sie das Bild eines hochgradig manipulativen, die Schwestern in ihrer Gewissensfreiheit planmäßig behindernden Gründers.

Auch der Blog des italienischen Journalisten Sandro Magister, „L'Espresso“, verbreitete die Ausführungen von Teuffenbachs. Diese betont nun, es handele sich bei beiden Veröffentlichungen (in „L'Espresso“ sowie in der "Tagespost") nicht um wissenschaftliche Arbeiten. Jede Diskussion um Belege und Quellen sei erst angebracht, wenn die wissenschaftliche Arbeit erscheint.

Seit 1975 läuft ein Seligsprechungsverfahren

Bekannt ist, dass Kentenich nach einem Prüfverfahren des Vatikan 1951 ins Exil in die USA geschickt wurde. 1965 kehrte er nach Schönstatt zurück. Seit 1975 läuft ein Seligsprechungsverfahren für ihn. Das Hauptargument, mit dem das Schönstattwerk die Vorwürfe gegen Pater Kentenich zurückweist, sieht von Teuffenbach darin, dass die Kongregation für die Glaubenslehre im Fall Kentenich eine Unbedenklichkeitserklärung, das sogenannte „nihil obstat“, erteilt habe, die Voraussetzung für eine Seligsprechung ist. „Wenn ein begründeter Verdacht auf moralisches Fehlverhalten des Kandidaten für die Seligsprechung besteht, gibt die Kongregation für die Glaubenslehre kein grünes Licht für den Beginn eines Verfahrens“, heißt es in der Erklärung des Schönstattwerks, die vom Vorsitzenden Juan Pablo Catoggio unterzeichnet wurde.

Dies kommentiert von Teuffenback mit folgenden Worten: „Die Kongregation für die Glaubenslehre scheint also quasi die Seligsprechung vorweggenommen zu haben?“ Seit dem Mittelalter gebe es in der römischen Kurie die Formel „cum sicut accepimus“. Diese bedeute etwa, dass auch ein „nihil obstat“ aufgrund dessen gegeben wird, was der Bittsteller an Dokumentation vorlege. „Heißt in unserem Fall, dass der Kandidat allein aufgrund der vom Schönstattwerk vorgelegten Akten und nicht aufgrund einer umfassenden Aktenstudie der Kongregationen ein nihil obstat erhält.“ 

Von Teuffenbach appelliert: "Aufhebungsdekret soll veröffentlicht werden"

An das Schönstattwerk appelliert die Kirchenhistorikerin, die Akten und Dokumente zur Causa Kentenich zu veröffentlichen, da es offensichtlich in deren Besitz sei und als Privatarchiv darüber frei verfügen könne. So wäre es zum Beispiel sehr positiv, würde das zitierte „Aufhebungsdekret“ veröffentlicht, mit dem der „Vorwurf des Machtmissbrauchs“ entkräftet wurde, oder es könnte mit Quellen nachgewiesen werden, dass alle relevanten „Dokumente und Zeugenaussagen“ zu diesem Thema, den zuständigen kirchlichen Autoritäten zugänglich gemacht wurden.

„Die Publikation der Akten, die Schönstatt hoffentlich in den nächsten Tagen zur Klärung auf ihren Internetseiten vornehmen wird, wird die Bearbeitung erleichtern, und – ich hoffe es sehr – alles endgültig klären“, so von Teuffenbach. Solange aber ein Kult um eine Person betrieben werde, deren Leben man in wesentlichen Aspekten verschweige, „kann ich nicht schweigen“. Der „einfache Gläubige, der keine historische Kenntnisse hat“, werde dadurch ansonsten „quasi getäuscht“.

Die "Tagespost" hat bei Schönstatt um Stellungnahme nachgefragt.

DT/mlu

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