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Vatikan stellt neues Strafrecht vor

Der vatikanische Kirchenrechtler Markus Graulich in der „Tagespost“: „Die Anwendung des Strafrechts gehört zum Hirtendienst in der Kirche“.
Vatikanische Strafrechtsreform
Foto: Evandro Inetti (ZUMA Wire) | Graulich zufolge entscheidet über die Wirksamkeit der neuen Strafrechtsnormen die Umsetzung durch die Weltkirche.

Die Anwendung des Strafrechts gehört zum Hirtendienst in der Kirche: Davon ist der Untersekretär des Päpstlichen Rates für die Gesetzestexte, Prälat Markus Graulich, überzeugt. In einem Beitrag für „Die Tagespost“ (Freitag) drückt der Kurienvertreter die Hoffnung aus, dass das neue kirchliche Strafrecht zur Förderung des Verständnisses dieser Tatsache führen wird.

Warum die Überarbeitung notwendig war

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Graulich zufolge war die Überarbeitung nötig geworden, weil „wie der ganze Codex von 1983 auch das darin enthaltene Strafrecht in einer Zeit verfasst wurde, als in der Kirche das Recht allgemein und das Strafrecht im Besonderen nicht hoch im Kurs standen“. Das Unverständnis für die Notwendigkeit des Strafrechts auch in der Kirche habe die Gefahr mit sich gebracht, dass abweichendes Verhalten und der Rechtsordnung entgegengesetzte Handlungen sich mit der Zeit verfestigt hätten und ihre Korrektur schwierig geworden sei, so Graulich. „So wurde eine Reform des Strafrechts erforderlich, um es den Hirten der Kirche zu ermöglichen, das Strafrecht als flexibles therapeutisches und korrigierendes Instrument zu benutzen“, betont der Kirchenrechtler unter Berufung auf die Apostolische Konstitution, mit der Papst Franziskus das erneuerte Strafrecht promulgiert. 

Graulich zufolge entscheidet über die Wirksamkeit der neuen Strafrechtsnormen die Umsetzung durch die Weltkirche. Wörtlich schreibt er: „Der erste Schritt ist also gemacht: die Reform des Strafrechts liegt vor und wird ab dem 8. Dezember in Kraft treten. Ob diese Erneuerung des kirchlichen Strafrechts zu einer wirklichen Reform führt, wird sich zeigen. Die besten Normen nützen wenig, wenn sie nicht angewandt werden“. 

Benedikt XVI. hatte Anstoß gegeben

Bereits Benedikt XVI. hatte den Anstoß zur Reform des kirchlichen Strafrechts gegeben. Unter Papst Franziskus sind die Arbeiten jetzt zu Ende gebracht worden. Mit der Apostolischen Konstitution Pascite gregem Dei wurde der veränderte Bereich des kirchlichen Gesetzbuches promulgiert und heute (Dienstag) der Öffentlichkeit vorgestellt. Im teilerneuerten Kodex sind Straftatbestände klarer definiert.  Außerdem wurden zahlreiche Kann- in Soll-Bestimmungen überführt. Damit soll auch für die kirchlichen Anwender der Gesetze mehr Entscheidungssicherheit geschaffen werden.  DT/om

Lesen Sie den ausführlichen Beitrag von Prälat Markus Graulich in der kommenden Ausgabe der Tagespost.

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